Kommentar Kein Zwang zur Organspende

Meinung | Düsseldorf · Am Donnerstag stimmt der Bundestag über mögliche neue Regeln zur Organspende ab. Worum es nicht geht: um eine Auseinandersetzung zwischen edlen Lebensspendern und feigen Egoisten.

 Einen ausgefüllten Organspendeausweis haben demnach 40 Prozent der Befragten. Man kann damit aber nicht nur Zustimmung, sondern auch ein Nein dokumentieren. Einen Ausweis mit angekreuztem Ja haben laut der Umfrage 37 Prozent aller Befragten.

Einen ausgefüllten Organspendeausweis haben demnach 40 Prozent der Befragten. Man kann damit aber nicht nur Zustimmung, sondern auch ein Nein dokumentieren. Einen Ausweis mit angekreuztem Ja haben laut der Umfrage 37 Prozent aller Befragten.

Foto: dpa/Daniel Maurer

Sternstunden des Parlaments werden sie genannt. Die Tage, an denen die Abgeordneten ausnahmsweise frei vom Fraktionszwang abstimmen dürfen. Wie bei früheren Debatten über Präimplantationsdiagnostik, Sterbehilfe und andere ethische Fragen. Und so kann es auch am Donnerstag wieder sein, wenn es um die Frage geht: Sollen alle Bürger automatisch als potenzielle Organspender gelten, wenn sie oder ihre Angehörigen dem nicht widersprechen? Oder soll weiterhin gelten: Nur wer dies ausdrücklich erlaubt hat, dem dürfen gegebenenfalls Organe entnommen werden.

Eines sollte bei dieser Auseinandersetzung auf jeden Fall vermieden werden: dass die eine Seite sich gegenüber der anderen als ethisch höher stehend aufführt – hier die edlen  Lebensspender, dort die feigen Egoisten. Gewiss, Organspenden retten Leben. Und das sehen die meisten Menschen ja auch so und befürworten grundsätzlich diese altruistische Hilfeleistung.

Doch entsprechende Umfragen spiegeln sich nicht im Handeln wider – einem Ja im Organspendeausweis. Das mag daran liegen, dass die Menschen das Thema Tod und Sterben gern verdrängen. Auch waren da die Fälle, in denen Wartelisten zugunsten bestimmter Empfänger manipuliert wurden.

Doch es gibt auch viel grundsätzlichere Bedenken gegen das Ja-Kreuzchen im Organspendeausweis. Nach dem Hirntod-Konzept wird der Mensch für tot erklärt, wenn seine Gerhirnfunktionen erloschen sind. Das Wesen, das da im Krankenhausbett liegt, wird in eine tote Person und einen lebenden Restkörper aufgeteilt.

Ein warmer Restkörper mit funktionierenden Organen, die aus diesem Körper herausgeschnitten werden. Wünscht jemand ein solches Ende für sich nicht, dann ist das seine ureigene Entscheidung, die niemand ihm ethisch vorwerfen darf. Er darf nicht einfach, nur weil er sich zu dem Thema nicht geäußert hat, zum Zwangsspender gemacht werden.