Schutzrecht für Presseverlage im Internet umstritten
Berlin (dpa) - Presseverlage fordern einen gesetzlichen Schutz für die Verwendung ihrer Inhalte im Internet. Doch das geplante Gesetz stößt in der schwarz-gelben Koalition auf Widerstand.
In der schwarz-gelben Koalition gibt es Widerstand gegen das von der Bundesregierung selbst geforderte Schutzrecht für Presseverlage im Internet. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Leistungsschutzrecht angemeldet. Diese sollen nun im Rechtsausschuss geprüft werden. Ein vom Branchenverband eco gemeinsam mit dem Internetunternehmen Google in Auftrag gegebenes Gutachten bezeichnet die Pläne sogar als verfassungswidrig.
„Ich bin der Meinung, dass es da rechtliche Probleme gibt, die dafür sprechen, dass man dieses Gesetz nicht im Schweinsgalopp durch den Deutschen Bundestag jagt“, sagte Kauder am Freitag in Berlin. „Genau das, was unsere originäre Aufgabe ist, Verfassungsrecht zu prüfen, haben wir nicht erledigen können“, kritisierte der CDU-Politiker mit Blick auf den Rechtsausschuss. Die angehörten Experten hätten nicht alle Aspekte des Gesetzes abgedeckt. „Dass die Leistungsschutzrechte in das Informationsrecht der User eingreift, liegt ja auf der Hand.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Suchmaschinen und andere Internetdienste eine Lizenz von Presseverlagen bekommen müssen, um deren Inhalte zum Beispiel in ihren Suchergebnissen aufzuführen. Es gebe jedoch technische Möglichkeiten, dies zu verhindern, sagte Kauder. Daher gehe es wohl um andere Dinge als den Schutz des Urheberrechts. „Es geht schlicht und ergreifend um das Geld. Es ist aber nicht Aufgabe eines Parlaments, sich darum zu kümmern, ob der eine mehr oder der andere weniger vom Kuchen bekommt.“ Er wolle dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zustimmen.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin kündigte eine Änderung an, um kurze Textanrisse von dem Gesetz auszunehmen. „Ich schlage vor, dass Snippets, so wie sie üblicherweise verwendet werden, frei vom Leistungsschutzrecht bleiben“, sagte er nach Kauders Pressekonferenz. Das Gesetz soll nach Höferlins Meinung nur für Anbieter gelten, die ganze Zeitungskopien im Netz erstellen und so den Besuch der eigentlichen Zeitungswebseiten überflüssig machen.
Ein Rechtsgutachten der Berliner Humboldt-Universität kommt sogar zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf die vom Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verletzt. Suchmaschinen und andere Informationsdienste seien „zentrale Informationsmittler des Internets“ und würden durch die Regelung des Leistungsschutzrechts blockiert, heißt es in den Ergebnissen der Studie, die der dpa vorliegen. Google hat das Gutachten gemeinsam mit dem Internetverband eco in Auftrag gegeben. Beide lehnen das Leistungsschutzrecht ab.