Wem gehört das Welfen-Gold?

Erben jüdischer Kunsthändler kämpfen um die Rückgabe. Die Entscheidung könnte ein Signal für den Umgang mit NS-Raubkunst sein.

Foto: dpa

Berlin. Der Schatz zählt zu den wertvollsten Zeugnissen mittelalterlicher Kunst: Das Gold der Welfen ist seit Jahrzehnten eine Hauptattraktion der Berliner Museen.

Um den einstigen Kirchenschatz aus dem Braunschweiger Dom kämpfen seit Jahren die Erben jüdischer Kunsthändler.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz lehnt eine Rückgabe ab. Am Mittwoch berät dazu eine von Bund und Ländern eingesetzte Kommission, die bei Streitigkeiten über NS-Raubkunst vermittelt.

Der Fall gleicht in seiner Brisanz dem spektakulären Fund der Gurlitt-Sammlung in München. Die Entscheidung zum Welfenschatz könnte ein Signal für den weiteren Umgang mit NS-Raubkunst in Deutschland sein. International wird der Streit um den einstigen Besitz aus dem Fürstenhaus Hannover jedenfalls genau beobachtet.

Für die Preußenstiftung ist die Lage klar: Die vier Kunsthändler, die 1935 Teile des Schatzes an den von den Nazis gleichgeschalteten Staat Preußen verkauften, handelten aus freien Stücken. Der Preis sei mit 4,25 Millionen Reichsmark marktgerecht gewesen. Doch war die Transaktion wirklich ein normales Geschäft?

Keineswegs, argumentieren die Nachfahren von Zacharias Max Hackenbroch, Isaac Rosenbaum, Saemy Rosenberg und Julius Goldschmidt. Nach 1933 seien die Sammler wie alle Juden in Deutschland eingeschüchtert, ausgegrenzt und entrechtet worden. In das Geschäft waren Nazi-Größen wie der preußische Ministerpräsident Hermann Göring involviert.

Vermittler war die Dresdner Bank, die den Nazis nahestand. Ein Beweis sei laut Erben ein Brief aus dem preußischen Kunstministeriumvon 1934, der im Archiv der Bank lagere. Darin heißt es: das Händlerkonsortium befinde sich in Zahlungsschwierigkeiten, der Zeitpunkt für einen Gesamteinkauf durch den Staat zu einem „bedeutend geringeren Preis“ sei „außerordentlich günstig“.

Vertreten werden die Erben vom Marburger Anwalt Markus Stötzel, der unter anderem die Rückgabe eines Kokoschka-Bildes aus dem Besitz des Kunstsammlers Alfred Flechtheim erstritt, und von seinem New Yorker Kollegen Mel Urbach. Sie stützen ihr Restitutionsbegehren auf die „Washingtoner Erklärung“ von 1998. Darin verpflichtete sich die Bundesrepublik, NS-Raubkunst unabhängig von Verjährungsfristen zurückzugeben.