Meinung Deutschland wird Puigdemont wohl ausliefern — zu Recht
Nach der Festnahme des katalanischen Separatistenchefs Carles Puigdemont müssen nun die deutschen Behörden über die Auslieferung an Spanien entscheiden. Angesichts der engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten ist zu erwarten, dass eine Überstellung an Spaniens Obersten Gerichtshof früher oder später genehmigt wird.
Zumal sich die Delikte der Rebellion und Veruntreuung, die Puigdemont vorgeworfen werden, in ähnlicher Form im deutschen wie im spanischen Strafrecht widerspiegeln.
Worum geht es im Kern? Spaniens Gerichtshof will Puigdemont den Prozess machen, weil er offenbar mit illegalen Methoden und gegen die spanische Verfassung die Region Katalonien von Spanien abtrennen wollte. Zudem wird ihm angelastet, seine ungesetzlichen Pläne mit Steuergeldern in Millionenhöhe finanziert zu haben. Puigdemonts Anwälte werden nun sicher auch in Deutschland versuchen, einer Auslieferung Steine in den Weg zu rollen. So wie sie dies schon im Herbst, gleich nach Puigdemonts Flucht aus Spanien nach Belgien, erfolgreich praktizierten. Dies ist ihr Recht. Und die Widersprüche der Verteidiger könnten die Überstellung nach Spanien, wo im Herbst der Prozess gegen Puigdemont anlaufen soll, durchaus verzögern.
Dabei werden die Anwälte zweifellos auch wieder ihre Meinung vorbringen, dass Spaniens Justiz den früheren katalanischen Ministerpräsidenten Puigdemont sowie weitere Separatistenführer nicht wegen mutmaßlicher Straftaten, sondern nur wegen politischer Ideen verfolge. Ein Standardargument, das aber einer ernsthaften Überprüfung kaum standhält.
Denn wenn es in diesem Falle wirklich um politische Verfolgung ginge: Wie erklärt sich dann, dass Puigdemonts Separatistenbewegung überall in Spanien, sogar mittels ihrer Abgeordneten im spanischen Parlament, ohne Probleme für die Unabhängigkeit Kataloniens eintreten können? Dies geschieht täglich und tausendfach und ist auch in Spanien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Man kann es nicht deutlich genug sagen und deswegen wurde dies auch durch Spaniens Verfassungsgericht mehrfach klargestellt: Es ist kein Verbrechen, die Unabhängigkeit einer Region wie zum Beispiel Kataloniens anzustreben. Aber dies muss stets mit legalen Mitteln geschehen. Und nicht mit eklatanten Gesetzesbrüchen und entgegen zahlreicher Gerichtsverbote, wie es, den Ermittlern zufolge, Puigdemont im vergangenen Jahr versucht hatte.