Meinung Mehr Wettbewerb bei Arzneimitteln

Das Urteil, das sich hinter dem schlichten Aktenzeichen C-148/15 verbirgt, dürfte den deutschen Markt mit rezeptpflichtigen Medikamenten ganz schön durcheinanderwirbeln. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht die Preisbindung bei diesen Arzneimitteln in ihrer aktuellen Form auf der Kippe — und damit möglicherweise auch das deutsche Apothekermonopol.

Annette Ludwig

Foto: Sergej Lepke

Nach Einschätzung der Richter schränkt die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente den freien Warenverkehr ein. Für ausländische Versandapotheken wird sie demnach gekippt. Diese können künftig mit niedrigeren Preisen oder Rabatten in Deutschland angreifen.

Die Apothekerschaft reagiert entsprechend „entsetzt“ auf das Urteil. „Ungezügelte Marktkräfte“ würden nun über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren. Und sie fordert ungerührt vom Gesetzgeber eine Zementierung ihrer Position: Wenn der ausländische Versandhandel künftig rezeptpflichtige Arzneimittel billiger anbieten kann, dann muss eben „der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland verboten werden“. Laut EU-Recht ist dieser Weg möglich. Doch wäre das in etwa so, als ob der stationäre Einzelhandel den Online-Verkauf von Kleidung oder Schuhen verbieten lassen wollte.

Natürlich sind Medikamente nicht irgendeine Ware. Sie bedürfen einer intensiven Beratung. Das aber ist in erster Linie die Aufgabe des Arztes. Es ist an der Zeit, dass die Apotheker sich — wie andere Marktteilnehmer im Gesundheitswesen übrigens auch — dem Wettbewerb stellen. Und wer besonders gut berät, der wird seine Kunden weiterhin überzeugen, auch wenn die Arznei etwas teurer ist.

Mit dem Urteil erzwingt der EuGH im Prinzip eine Neuordnung des gesamten deutschen Marktes. Die Bundesregierung wird reagieren müssen. Denn es kann nicht sein, dass die Preisbindung allein für ausländische Versandapotheken fällt. Ebenso ist das von den Apothekern geforderte Verbot des Versandhandels keine Lösung. Medikamente in Deutschland sind in vielen Fällen exorbitant teurer als im europäischen Ausland. Das Urteil kann nun eine Chance sein, durch mehr Wettbewerb Verbraucher und das unter Sparzwängen stehende Gesundheitswesen zu entlasten. Es darf allerdings nicht dazu führen, dass kranke Patienten gezwungen werden, erst einmal aufwendig die Preise vergleichen zu müssen.