Meinung Mindestlohn bringt etwas mehr Gerechtigkeit

Das Reizthema ist weitgehend aus den Schlagzeilen verschwunden. Und das ist zweifellos ein gutes Zeichen, wenn man sich in Erinnerung ruft, mit welchen Horrorszenarien die Einführung des Mindestlohns zu Jahresbeginn begleitet wurde.

Zwölf Monate nach Einführung der höchst umstrittenen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gibt es weniger Arbeitslose und mehr Arbeitsplätze denn je. Allein bis September wurden rund 688 000 sozialversicherungspflichtige Stellen neu geschaffen. Und das nicht trotz, sondern offenbar auch wegen des Mindestlohns. Ausgerechnet im Gastgewerbe, beim Wachschutz, aber auch in den Call-Centern verzeichnet die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nämlich ihren stärksten Aufwind. Genau in diesen Bereichen wurden zuvor häufig Hungerlöhne gezahlt. Kurzum, der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Auch weil er die Arbeitswelt ein kleines bisschen gerechter gemacht hat.

Freilich herrschen dafür auch günstige Rahmenbedingungen. In Zeiten eines wirtschaftlichen Niedergangs wäre der Mindestlohn kaum durchsetzbar gewesen. Nun ist das Wirtschaftswachstum in Deutschland zwar nicht üppig, aber stetig, was übrigens aus Sicht der meisten EU-Staaten geradezu paradiesisch klingt. Auch für 2016 erwarten Experten einen Anstieg des deutschen Bruttosozialprodukts zwischen 1,5 und zwei Prozent. Das spricht für eine Fortsetzung des moderaten Aufschwungs. So gesehen könnten die guten Konjunkturdaten auch Arbeitsplatzverluste verdecken, die im Billiglohnbereich entstanden sind. Keiner weiß schließlich genau, ob alle vormaligen Minijobber tatsächlich weiter im Arbeitsleben stehen. Doch das ist kein Grund, das Rad der Geschichte zurückzudrehen. Wer Vollzeit arbeitet, muss davon wenigstens einigermaßen leben können. Gerade in einer hoch entwickelten Wirtschaft wie in Deutschland.

Absehbar ist, dass die Diskussion um den Mindestlohn trotzdem nicht gänzlich verstummen wird. Dafür dürften schon die vielen Flüchtlinge sorgen, die es in den Arbeitsmarkt zu integrieren gilt. Änderungen am Mindestlohngesetz wären gleichwohl unsinnig. Schließlich gibt es für die Unternehmen schon jetzt die Möglichkeit, von der Lohnuntergrenze abzuweichen. Die Regelungen sollten ausreichen, um auch Flüchtlingen den Start auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Der Mindestlohn taugt auch hier nicht als Buhmann.