Fritz Halbach: Unterschriften für Namenserhalt überreicht
Rat entscheidet im April über Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Burscheid. Die Initiatoren Thomas Garweg und Christa Schmitz haben Bürgermeister Stefan Caplan gestern am späten Nachmittag fristgerecht einen dicken Packen Unterschriften für den Erhalt des Namens Fritz-Halbach-Straße übergeben. Nach eigener Aussage haben sie die für ein Bürgerbegehren erforderliche Stimmzahl von 1376 Unterschriften (gleich neun Prozent der Wahlberechtigten) „deutlich übertroffen“.
Jetzt ist das Rathaus am Zug und muss die Unterschriften einzeln mit den Meldedaten und dem Wählerverzeichnis abgleichen, um festzustellen, ob das Bürgerbegehren, für das erst seit Anfang Dezember gesammelt worden war, den rechtlichen Vorgaben entspricht.
In der nächsten Ratssitzung am 10. April wird auf Basis der Verwaltungsprüfung abgestimmt, ob das Begehren rechtens ist oder nicht. Ist das Begehren form- und fristgerecht eingereicht und sind auch alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt, muss der Rat allerdings die Zulässigkeit beschließen. Danach muss er sich entscheiden, ob er dem Begehren entsprechen will. Damit ist aber kaum zu rechnen, weil die Ausschuss-Entscheidung zur Umbenennung der Straße nach Vorlage des Historiker-Gutachtens zur NS-Vergangenheit Halbachs einstimmig erfolgte. Folgt der Rat dem Bürgerbegehren nicht, muss innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden (s. Kasten).
Sobald die Zulässigkeit des Begehrens erklärt ist, besteht eine aufschiebende Wirkung. Unklar ist noch, was das für die Ausschuss-Sitzung am 13. Februar bedeutet, in der eigentlich über den neuen Straßennamen entschieden werden sollte, da sie vor der Ratssitzung im April erfolgt.