Sterbebegleitung Hospizarbeit im Umbruch
Dem ÖHHB fehlen neue Begleiter. Und eine Gesetzesänderung hat zu einem Rückgang der Nachfrage geführt.
Burscheid. Im Februar dieses Jahres waren die Helfer des ÖHHB (Ökumenisches Hospiz Hausbetreuungsdienst Burscheid) noch für ihren ehrenamtlichen Einsatz als Burscheider des Jahres geehrt worden. Das war eine starke Anerkennung ihres seit 1998 währenden Engagements für die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen. Aber der Verein ist im Umbruch: Gesetzliche Änderungen haben die Nachfrage spürbar sinken lassen. Gleichzeitig fehlt es an Nachwuchs bei den Begleitern.
Aktuell gibt es im Hospiz noch rund 30 Ehrenamtliche, mit einer Ausnahme allesamt Frauen. „Aber aus Altersgründen werden einige über kurz oder lang ausscheiden“, sagt Koordinatorin Esther Heider. Vor drei Jahren fand der bisher letzte Befähigungskurs statt, Voraussetzung für die Sterbebegleitung. Die Teilnahme ist kostenlos, aber aktuell hat Heider nur eine Interessentin gefunden. „Acht bis zehn Teilnehmer sind notwendig, sonst macht das keinen Sinn.“
Etwa 80 bis 100 Stunden umfasst der mehrmonatige Kurs. Es geht um die Vorbereitung auf die psycho-soziale Begleitung Sterbender, um die eigene Einstellung zu Tod und Sterben. Besuche bei Bestattern, im Hospiz und ein Pflegepraktikum stehen auf dem Programm.
Nicht nur Begleiterinnen fehlen dem ÖHHB, auch Freiwillige für die Vorstandsarbeit wie vielen anderen Vereinen, das hat sich auf der jüngsten Mitgliederversammlung im April gezeigt. Und inzwischen kommt ein Rückgang bei den Betreuten hinzu, offenbar bedingt durch das neue Pflegestärkungsgesetz, das seit Jahresanfang in Kraft ist.
„Die Zahlen sind rückläufig“, sagt Heider. Aktuell werden nur noch 16 Menschen ambulant begleitet. Der Grund: Das neue Gesetz sieht zusätzliche Leistungen für Betreuungs- und Entlastungsangebote vor. Die dadurch finanzierte Unterstützung überschneidet sich in manchen Bereichen mit der ehrenamtlichen Begleitung durch den ÖHHB. Manche Patienten oder Angehörigen, beispielsweise aus dem Evangelischen Altenzentrum, kommen überhaupt nicht mehr auf die Idee, zusätzlich auf das Hospizangebot zurückzugreifen.
„Grundsätzlich ist die Gesetzesänderung ja positiv, weil die zu Betreuenden mehr Zuwendung haben“, sagt die Koordinatorin. „Aber viele wissen nicht, dass unser Angebot eine kostenfreie Leistung ist, die auch zusätzlich zu Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden kann.“ Sie setzt ein, wenn stationär oder ambulant eine palliative Versorgung beginnt. Einzige Voraussetzung: Man muss den ÖHHB anfordern.