Kanal-Tüv nicht schärfer als in NRW

Die Satzung soll der neuen Regelung angepasst werden. Noch haben nur wenige Eigentümer die Dichtheit der Leitungen geprüft.

Burscheid. Voraussichtlich in der übernächsten Sitzung des Verwaltungsrates der Technischen Werke Burscheid (TWB) soll die bestehende Satzung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen der neuen NRW-Regelung angepasst werden. Bisher sieht die Burscheider Satzung in Wasserschutzgebieten eine Überprüfung bis Ende 2014 vor. Das entsprach bei der Verabschiedung vor zweieinhalb Jahren noch der damaligen Rechtslage. Inzwischen fordert der Gesetzgeber eine Überprüfung aber erst bis Ende 2015.

Einen entsprechenden Änderungsantrag hat jetzt auch die CDU-Fraktion eingereicht. „Es ist selbstverständlich, dass wir in Burscheid nicht durch Satzungen über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen“, so der Fraktionsvorsitzende Jörg Baack.

Private Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die nach 1965 entstanden sind, müssen erst bis Ende 2020 untersucht werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind dagegen alle Prüffristen für Privatleitungen aufgehoben.

In Burscheid liegen rund 70 Liegenschaften im Wasserschutzgebiet der Sengbachtalsperre. Das betrifft in Hilgen zum Beispiel Teile der Witzheldener Straße und der Kölner Straße, Hürringhausen sowie Groß- und Kleinbruch. „Im Laufe dieses Jahres werden wir dazu noch ein Infoblatt herausgeben“, kündigt TWB-Vorstandssprecher Jürgen Malzkuhn an. Wegen der langen politischen Diskussion um den sogenannten Kanal-Tüv haben nach seiner Einschätzung bisher nur einige wenige Hauseigentümer die zwischen 300 und 1000 Euro teure Untersuchung durchführen lassen.

Entlang der Witzheldener Straße hatten die TWB die Anwohner zwar darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der privaten Leitungen wegen der Kanalbaustelle zum jetzigen Zeitpunkt Sinn mache. Aber niemand sei darauf eingegangen.

Sollten Schäden entdeckt werden, sind die Eigentümer in Burscheid noch besser dran als in vielen anderen Kommunen. Denn hier müssen sie wirklich nur über den Teil des Anschlusses aufkommen, der auf ihrem Grundstück verläuft. In Leverkusen, Wermelskirchen oder Solingen beispielsweise liegt der gesamte Hausanschluss ab dem Hauptkanal in der Verantwortung der Eigentümer. Da kann eine Sanierung schnell horrend teuer werden.

Dennoch hat die CDU gefordert, Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Grundstücksbesitzer gezielt darüber zu informieren. Das betrifft aber laut Malzkuhn nur den Sanierungsfall. Für die Dichtheitsprüfung selbst müssen die Hausbesitzer in jedem Fall selbst aufkommen.