Burscheid Knöllchen-Streit um falsch eingestellte Parkscheibe

Wegen einer um einen Millimeter falsch eingestellten Scheibe muss ein Autofahrer Bußgeld zahlen. Das Ordnungsamt sieht sich im Recht.

Foto: Jürgen Heimann

Burscheid. In Burscheid ist ein Knöllchen-Streit zwischen einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung und einem Burscheider Bürger aus dem Ruder gelaufen, bei dem es erst um Millimeter auf einer Parkscheibe ging — und dann um Zentimeter der Privatsphäre.

Der Sohn des Burscheiders wollte eigentlich nur auf dem Markt parken. Er stellte seine Parkscheibe ein, doch in den Augen des Verwaltungsmitarbeiters nicht korrekt. Um genau 9.38 Uhr entdeckte er die Parkscheibe hinter der Frontscheibe des Wagens auf dem Marktplatz, doch der Pfeil stand nicht exakt auf der 10, sondern minimal dahinter. Eine Millimeterentscheidung.

Eine Zentimeterentscheidung war es offenbar aber für den Vater des Knöllchen-Opfers. Er habe den Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Rechenschaft ziehen wollen, der sei ihm bei dem Wortgefecht zu nah in die Intimsphäre eingedrungen, weshalb er den Mann weggedrückt habe. Nun streiten sich beide auf dem Rechtsweg. Es geht um Körperverletzung.

Das müssen die beiden Protagonisten nun selbst ausfechten. Was aber öffentlich diskutiert werden darf: Gibt es bei einer solch offensichtlichen Millimeter-Entscheidung keine Toleranz und keinen Ermessensspielraum? „Eigentlich nicht“, sagt Christoph Haendeler, Leiter des Burscheider Ordnungsamtes. „In der Straßenverkehrsordnung heißt es klar, dass die Scheibe auf den vollen Strich gestellt werden muss.“ Wer also beispielsweise um 9.07 Uhr mit dem Auto parke, könne die Scheibe auf 9.30 Uhr stellen — und gewinne damit sogar 23 Minuten. Nicht zulässig sei es, von 9.28 Uhr auf 10 aufzurunden, da immer der nächste Strich zähle, also 9.30 Uhr. Die Zwischenräume dürften eigentlich gar nicht genutzt werden.

Nicht darauf hoffen sollten Bürger übrigens, dass ihnen Toleranz eingeräumt wird, wenn sie zu spät zum Auto zurückkommen. Wer also die Scheibe so eingestellt hat, dass sie um 10 Uhr abläuft, sollte pünktlich sein. „Unser Mitarbeiter könnte ihn um 10.01 Uhr aufschreiben und wäre ihm Recht“, sagt Haendeler. „Allerdings haben wir abgesprochen: Wenn ein Bürger gerade auf sein Auto zueilt, wird er nicht aufgeschrieben.“ Allerdings gelte dies nicht, wenn die Zeit schon lange abgelaufen sei. Beachten sollte man auch, dass beispielsweise pinkfarbene Parkscheiben ebenfalls mit einem Knöllchen geahndet werden können. Erlaubt sind mittlerweile aber digitale Anzeigen.