Karneval Längeres Glasverbot im Kwartier Latäng

Köln · In seiner Dezembersitzung hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, eine umfangreiche Prüfung bezüglich der Weiterentwicklung des Sicherheits- und Sperrkonzepts für den Straßenkarneval vorzunehmen.

Die Zülpicher Straße ist bei Jecken besonders beliebt. Um Feiernde und Anwohner zu schützen, hat die Stadt ein Sicherheits- und Sperrkonzept entwickelt.

Foto: dpa/Thomas Banneyer

In einer Mitteilung an den Hauptausschuss stellt die Verwaltung nun den aktuellen Planungsstand für das Kwartier Latäng vor.

Das Sicherheits- und Sperrkonzept vom 11.11. wird in wesentlichen Teilen weiterhin angewendet. Die Verwaltung hat darüber hinaus weitere Optimierungsmaßnahmen mit den verschiedenen Partnern diskutiert und geplant. Die Prüfung alternativer Standorte hat ergeben, dass für diese mindestens ein Ausschlusskriterium existiert. Die Verwaltung und ihre Sicherheitspartner stimmen überein, dass die sicherheitsrelevante Ausweichfläche in unmittelbarer Nähe des Kwartier Latäng liegen muss, Weshlab das vorliegende Konzept die Nutzung der Uniwiese vorsieht. Zum Schutz der Grünfläche wird in einem definierten Bereich ein professioneller Rasenschutz ausgebracht und die nicht für eine Nutzung vorgesehenen Bereiche abgesperrt.

„Die Entscheidung, Teile des Inneren Grüngürtels im Rahmen der Gefahrenabwehr zu nutzen, erfolgt unter Abwägung aller Argumente und Alternativen. Um dem Landschaftsschutz im genutzten Bereich gerecht zu werden, wird ein professioneller Rasenschutz eingesetzt. Letztendlich hält die Stadt die Nutzung für zwingend erforderlich, weil bei Überlastung des Zülpicher Viertels nur so Anwohner und Feiernde geschützt werden können.“ Die Nutzung und Bespielung der Ausweichflächen erfolgt lediglich in Abhängigkeit der Auslastung des der Zülpicher Straße.

Des Weiteren werden aufgrund der Erfahrungen zum Straßenkarneval 2022 die Zeiten für das Glasverbot im ausgeweitet. So wird das bisherige Verbot am Karnevalsfreitag, 17. Februar, von 15 bis 8 Uhr am Folgetag und am Karnevalssamstag, 18. Februar, bereits ab 12 Uhr (statt bisher 15 Uhr) bis 8 Uhr am Folgetag gelten. Die bisherigen Zeiten für das Kwartier Latäng an Weiberfastnacht (8 bis 8 Uhr am Folgetag) sowie am Rosenmontag (15 bis 8 Uhr am Folgetag) gelten weiterhin.