Ihnen wird vorgeworfen, für den Tod einer unbeteiligten Radfahrerin verantwortlich zu sein.
Die beiden Angeklagten sollen im April dieses Jahres ein illegales Autorennen im Stadtteil Mülheim veranstaltet haben. Dabei hatte der eine von ihnen wohl die Kontrolle über seinen Wagen verloren - die 19 Jahre alte Radfahrerin wurde von dem Auto erfasst und kam ums Leben.
Das Landgericht wollte den Fall ursprünglich an das Amtsgericht delegieren, weil es ihn nicht für bedeutend genug hielt. Das Oberlandesgericht Köln machte dies jedoch rückgängig. Zum einen habe es dieses Jahr in Köln mehrere Todesfälle durch illegale Autorennen gegeben. Zum anderen habe der Fall bundesweite Beachtung gefunden, argumentierte das OLG.