Köln Gericht: Kein Recht auf tödliche Substanz für Suizid
Köln (dpa). Ein älteres Ehepaar hat nach einer Gerichtsentscheidung kein Anrecht auf eine tödliche Medikamentendosis, um seinem Leben ein Ende zu machen. Die beiden 78 und 71 Jahre alten Kläger aus Gießen hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Erlaubnis zum Kauf einer tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital beantragt, wie das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag mitteilte.
Das Institut mit Sitz in Bonn lehnte dies ab, wogegen die beiden Antragsteller klagten. Sie argumentierten, dass sie sich nach reiflicher Überlegung entschlossen hätten, aus dem Leben zu scheiden. Zwar seien sie nicht ernsthaft krank, spürten aber ein Nachlassen ihrer körperlichen und geistigen Kräfte und wollten sich und ihren Angehörigen den jahrelangen Verfall und einen möglicherweise qualvollen Tod ersparen. Ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod mit einem Mittel ihrer Wahl folge aus der Menschenwürde und den Menschenrechten.
Das Verwaltungsgericht folgte dem nicht und wies die Klage ab. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich ein Recht auf eine Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Substanz. Durch das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe vergangenen Monat durch den Bundestag sah sich das Gericht in dieser Sichtweise zusätzlich bestätigt.