Kommunalwahl 2014: Kuddelmuddel hält noch bis 2025 an

Bis zum Ziel, die Termine wieder zu harmonisieren, ist es ein komplizierter und langer Prozess.

Burscheid. Mitten in der Schlussphase des Wahlkampfs zur Bundestagswahl am 22. September haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Kommunalwahl 2014 geklärt. Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Tag der Europawahl auf den 25. Mai festgelegt. Er muss jetzt vom Bundespräsidenten noch verkündigt werden. Danach legt der Landeswahlleiter den Termin für die Kommunalwahl offiziell fest. Sie soll aber parallel zur Europawahl erfolgen.

Sicher wählen die Bürger in NRW am 25. Mai 2014 jedoch nur ihre Stadträte und Kreistage. Denn die Bürgermeister und Landräte waren auf Betreiben der CDU/FDP-Regierung 2009 für sechs Jahre gewählt worden. Rot-Grün hat zwar beschlossen, die Trennung wieder aufzuheben. Doch 2014 geschieht das noch auf freiwilliger Basis.

Burscheids Bürgermeister Stefan Caplan beispielsweise hat schon Ende 2012 erklärt, sich vorzeitig wieder zur Wahl stellen zu wollen. Dazu muss er bis Ende November dieses Jahres vom einmaligen Niederlegungsrecht Gebrauch machen.

Er würde dann wie der Stadtrat auch 2014 einmalig für eine sechsjährige Amtszeit zur Wahl stehen, ehe ab 2020 wieder der fünfjährige Wahlrhythmus für alle einsetzt. Sollte Caplan im Mai 2014 abgewählt werden, würde ihm das Jahr bis zu seinem eigentlichen Amtsende auf seine Pensionsansprüche angerechnet.

Bis zur Wahl 2014 soll auch noch eine gesetzliche Panne ausgeräumt werden. Denn wenn Caplan seine Amtszeit freiwillig verkürzt, endet sie eigentlich Ende Mai 2014. Sollte aber bei der Bürgermeisterwahl eine Stichwahl nötig werden, würde diese erst im Juni 2014 erfolgen. In der Zwischenzeit gäbe es keinen Amtsinhaber. Laut Landesinnenministerium ist aber vorgesehen, den Denkfehler dahingehend zu korrigieren, dass die bisherigen Bürgermeister in dem Zwischenzeitraum weiter im Amt bleiben.

Die Bürgermeister, die nicht auf ein Jahr ihrer Amtszeit verzichten wollen, stehen erst 2015 zur Wahl, dann aber nur für fünf Jahre, um 2020 in den angestrebten gemeinsamen Rhythmus zu kommen.

Komplizierter wird es noch im Fall des Landrats Hermann-Josef Tebroke. Weil seine Amtszeit wegen des zwischenzeitlichen Rückzugs seines Vorgängers Rolf Menzel und der daraus folgenden Neuwahl erst zum 1. Januar 2012 begann, dürfte er gar nicht im nächsten Jahr schon wieder antreten, selbst wenn er wollte. Da Tebroke auf sechs Jahre gewählt ist, wird es also Ende 2017 eine alleinige Landratswahl im Rheinisch-Bergischen Kreis geben.

Weil dann aber wiederum der Abstand zur Kommunalwahl 2020 zu knapp ist, bei der ja eigentlich alle Termine wieder harmonisiert werden sollen, wird diese Wahl im speziellen Fall Rhein-Berg übersprungen und die Amtszeit des Landrats einmalig auf gut sieben Jahre verlängert.

Wenn bis dahin nichts Unvorhergesehenes mehr passiert, wird es im Rheinisch-Bergischen Kreis also erst bei der Kommunalwahl 2025 so sein, dass wirklich wieder Bürgermeister, Landrat, Stadträte und Kreistag an einem Tag gewählt werden — lange Nachwirkzeit eines gesetzgeberischen Rohrkrepierers.