KVB schreibt neue Stadtbahnen europaweit aus
Nach dem Unfall der Linie 18 wollen die Verkehrsbetriebe die Alkoholprävention künftig ausweiten.
Köln. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) hat den Kauf von neuen Stadtbahnen europaweit ausgeschrieben. In einem ersten Schritt sollen 62 moderne Niederflurbahnen mit einer Länge von 60 Metern („Langzüge“) sowie zwei 30 Meter lange Niederflurfahrzeuge beschafft werden.
Die Langzüge sollen 124 Fahrzeuge der Baureihe K4000 ersetzen, die bereits heute ihre Nutzungsgrenze erreicht haben. Nach der Ertüchtigung der Ost-West-Achse sollen auf den Linien 1 und perspektivisch auch auf der Linie 9 rund 90 Meter lange Zugverbände fahren.
Diese setzen sich jeweils aus einem Lang- und einem Kurzzug zusammen. Auf diese Weise kann die Kapazität auf diesen Linien um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Diese Erweiterung ist dringend nötig, um dem steigenden Fahrgastaufkommen Rechnung zu tragen.
Das Lastenheft für die Ausschreibung umfasst rund 550 Seiten. Darin sind alle technischen Anforderungen an die neuen Fahrzeuge beschrieben: vom Fahrzeuggrundkonzept über die Grundzüge der Innen- und Außengestaltung, die Informations- und Kommunikationseinrichtungen bis hin zu technischen Innovationen wie etwa Fahrerassistenzsystemen zum energiesparenden Fahren oder zur Kollisionswarnung. In die Erstellung des Lastenheftes wurden in den vergangenen Monaten alle Interessengruppen wie etwa die Behindertenverbände, die Berufsgenossenschaft, die Arbeitnehmervertreter einbezogen.
Die Auftragsvergabe ist für Anfang 2020 geplant. Ab 2022 sollen zwei Lang- und zwei Kurzzüge getestet werden, die Auslieferung der Serienfahrzeuge ist ab Mitte 2023 vorgesehen. Darüber hinaus soll es die Option für den Kauf von weiteren elf Lang- und 25 Kurzzügen geben, die für die verschiedenen Ausbauprojekte im KVB-Streckennetz nach dem ÖPNV-Bedarfsplan benötigt werden.
Die Kosten für diese Beschaffungsserie liegen voraussichtlich bei rund 450 Millionen Euro. An Fördermitteln für Stadtbahn-Beschaffungen stehen bis 2031 insgesamt knapp 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die von der KVB zu übernehmenden Investitionen sollen über Gesellschafterdarlehen der Stadt finanziert werden.
Nach dem Stadtbahnunfall vom 15. März, bei dem an der Haltestelle “Eifelwall“ zwei Bahnen der Linie 18 kollidierten, hat die KVB ihre betriebliche Praxis der Alkoholprävention überprüft. Der Fahrer, der den Unfall verursacht hatte, stand zum Unfallzeitpunkt unter Einfluss von Alkohol. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Maßnahmen der KVB weitgehend mit denen der anderen Branchenunternehmen vergleichbar sind.
Dennoch erweitert die KVB ihre Alkoholprävention. Maßstab der vorangegangenen Prüfung war, dass alle in Frage kommenden Maßnahmen praktikabel sein müssen und den gesetzlichen Vorgaben wie dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie den Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer entsprechen müssen.
Für das gesamte Unternehmen werden die Beratungsangebote des Betriebsärztlichen Dienstes ergänzt durch Blutkontrollen auf freiwilliger Basis. Die Führungskräfte werden durch die Ausweitung des Schwerpunktes „Psychische Belastungen/Suchtprävention“ in speziellen Schulungen sensibilisiert. In den betriebsinternen Medien wird regelmäßig im Sinne der Alkoholprävention berichtet. Speziell für den Fahrdienst werden die Überprüfungen durch die “unauffälligen Beobachter“ intensiviert, mit denen regelmäßig das Fahrverhalten und die Kundenorientierung der Fahrerinnen und Fahrer durch unauffällige Mitfahrten bewertet wird. Dafür werden zusätzliche Stellen geschaffen.