Normale Verschrottung wäre billiger
Seit zwei Wochen steht ein Schrottauto an der Hauptstraße. Das Ordnungsamt hat den Wagen schon auf dem Radar. Montag um Mitternacht läuft die Frist ab. Und dann?
Burscheid. Morgens war er plötzlich da, der kupferfarbene Opel Corso 1.0 12V, irgendwann gebaut zwischen 1993 und dem Jahr 2000. Man hört, ein Mann habe ihn auf dem öffentlichen Kurzzeitparkplatz abgestellt. Ob der Opel zu diesem Zeitpunkt noch Nummernschilder trug — niemand weiß das. Jetzt jedenfalls ist das Auto, das weder ein Youngtimer noch eine Schönheit ist, ohne Schilder. Damit gilt er als nicht zugelassen — und darf auf öffentlichem Verkehrsraum nicht stehen. Hat sich jemand billig seines Schrotts entledigt und vertraut darauf, dass die Stadt Burscheid die Beseitigung schon regeln werde?
Marco Fuss, der Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Burscheid, kennt derlei Fälle. Und entmutigt gleich im ersten Satz jeden, der seinen Autoschrott billig loswerden möchte. „Den letzten Halter kriegen wir raus. Dafür haben wir Mittel und Wege.“
Altmetall wird in Burscheid selten an die Straße gestellt. Öfter kommt es vor, dass Fahrzeuge behindernd geparkt und dann nicht mehr bewegt werden. Oder dass ein Straßenrand als Dauerparkplatz zweckentfremdet wird. All’ das läuft unter dem Stichwort „Sondernutzung“, ist mithin kein normales Abstellen. „In der Regel bekommen wir von Bürgern einen Hinweis, dass mit einem abgestellten Fahrzeug etwas nicht stimmt.“ Dann nimmt sich der Außendienst des Ordnungsamtes der Sache an — wie auch im Fall des alten Corsa an der Hauptstraße.
Auf das Fahrzeug wird eine weithin sichtbare, leuchtend orangefarbene Aufforderung zur Entfernung des Störenfriedes geklebt. Angedroht wird, das Auto von Amts wegen abzuschleppen; die maximal gewährte Frist zur Beseitigung beträgt 14 Tage. Wer allerdings ein Gerätehaus zuparkt, dem werden keine zwei Wochen zugebilligt — da kommt der Abschleppwagen sehr viel schneller und klärt die Lage.
An weniger neuralgischen Punkten hingegen gelinge es durch Gespräche in der Nachbarschaft rasch, den Halter zu ermitteln. „Dann erledigt sich vieles schnell“. Jedoch ist das nicht immer so: 2017 und in den ersten sieben Monaten dieses Jahres wurden je drei (zugelassene) Autos abgeschleppt; die Eigner konnten sie hernach beim Abschlepper wieder auslösen. Alles in allem kommt da schnell ein Tausender zusammen.
Bisher sei die Stadtverwaltung noch nie auf den Kosten sitzengeblieben. „Wir können da schon penetrant sein — das Geld bekommen wir wieder“, verspricht Marco Fuss.
An der Hauptstraße läuft die 14-Tages-Frist in der Nacht von Montag auf Dienstag ab. Eine Nachfrist werde nicht gesetzt. Am Dienstag würde also abgeschleppt. Parallel dazu wird dann der letzte Halter mit den Kosten konfrontiert. Anhand der Fahrgestellnummer ist er schnell recherchiert.