Gastronomie Stadt will Gastronomiebranche auch im Winter weiter entlasten
Köln · Die Stadt will sich in Zeiten der Corona-Pandemie weiterhin um die heimische Wirtschaft kümmern, die unter den Belastungen der Ausnahmesituation leidet. Daher hatte die Verwaltung bereits beschlossen, keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie in der Hauptsaison zu erheben.
Der Stadtrat hat weitergehend beschlossen, diese Entlastung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
Somit werden für den gesamten Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 keine Sondernutzungsgebühren für den öffentlichen Raum fällig. Auch Nutzungsentgelte und Bearbeitungsgebühren aus der Vermietung stadteigener Flächen werden für den Zeitraum von März 2020 bis Dezember 2021 nicht erhoben. Lediglich Gebühren für Alkoholausschank bleiben bestehen.
Weniger Sitzplätze im
Inneren der Gaststätten
Die Existenz vieler Gastronomen ist bedroht, weil ihre Gaststätten coronabedingt geschlossen waren – ausgenommen waren der Außer-Haus-Verkauf bei geeigneten Vorkehrungen zu Hygiene- und Abstandsregeln nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sowie die Lieferung von Speisen und Getränken. Nun kämpfen die Gaststätten mit der Problematik, in den kälteren Monaten wegen der Hygiene-Bestimmungen weniger Sitzplätze im Inneren ihrer Betriebe anbieten zu können. Die Stadt weiß um die schwere Zeit für diese Branche – auch angesichts der aktuellen, angewiesenen Regeln durch die NRW-Landesregierung wie der Anpassung an das regionale Infektionsgeschehen mit Sperrstunde und reduzierter Personenzahl pro Tisch – und bemüht sich, die Branche mit den aufgeführten Maßnahmen zu unterstützen.
„Wir sind uns alle im Klaren darüber, dass auch die Gastronomiebranche stark von der Pandemie und den Entscheidungen, die wir als Stadt nach Rechtsetzung durch das Land treffen müssen, betroffen sind. Ich weiß, dass viele Gastronomen in ihrer Existenz bedroht sind. Wir wollen unseren Beitrag zur Unterstützung der Gastronomiebranche leisten. Sie ist, wie viele andere betroffene Bereiche auch, wichtig für die Lebendigkeit unserer Stadt. Deshalb hat die Stadt für die Gastronomiebranche die Entscheidungen getroffen“, sagt Oberbürgermeisterin Henriette Reker.
So will die Stadt bei unbürokratischer Hilfe für Gastronomen bleiben. Die Verwaltung bietet weiterhin ein vereinfachtes und schnelles Verfahren für die Erweiterung bereits bestehender Flächen für die Außengastronomie. Die Erlaubnis kann weiterhin über eine verbindliche und wahrheitsgemäße Selbsterklärung mittels einer Checkliste beantragt werden.
Im Rahmen einer weiteren verbindlichen und wahrheitsgemäßen Selbstauskunft können Gastronomen ab sofort temporär bis zum 31. Dezember 2021 befristete, winterfeste Aufstellelemente auf der genehmigten Außengastronomiefläche aufbauen. Ein Aufstellen von Pflanzkübeln ist jedoch nicht möglich, weil diese im Falle eines Rettungseinsatzes wichtige Fluchtwege blockieren.
In mehreren Bereichen können zudem nur elektrisch betriebene Heizstrahler eingeschränkt gemäß der gültigen Gestaltungsrichtlinien eingesetzt werden. Das betrifft unter anderem den Bahnhofsvorplatz am Hauptbahnhof, Heumarkt, Rheingarten zwischen Markmannsgasse und Bischofsgartenstraße, Ringe zwischen Barbarossaplatz und Christophstraße, Severinstraße zwischen den Plätzen An Zint Jan und Chlodwigplatz sowie am Wallrafplatz.
Betroffene Gastronomen müssen sich über die Gestaltungsrichtlinien, was die Installationswege elektrisch betriebener Heizstrahler in diesen Bereichen angeht, informieren. Gasbetriebene Heizpilze sind in den oben genannten Bereichen strikt untersagt. Der Ordnungsdienst der Stadt will dies in den kommenden Monaten konsequent ahnden.
In allen anderen Bereichen empfiehlt die Stadt auch den Einsatz von elektrisch betriebenen Heizstrahlern und bittet aus ökologischer Sicht um klimaschonende Maßnahmen. Vorsorglich weist die Feuerwehr auch auf Brandgefahren und vermehrte CO2-Emissionen hin. Offene Feuerstellen sind verboten. Weitere Informationen erhalten Gastronomen auf der Internetseite der Stadt unter: