Supermarkt Knöllchen-Projekt: Stadt zieht Bilanz
Köln · Seit dem 29. Juli können Knöllchen der Stadt bundesweit an der Kasse im teilnehmenden Einzelhandel bezahlt werden. Es handelt sich dabei um Verwarngelder für Parkverstöße im ruhenden Verkehr. Die Stabsstelle Digitalisierung und die Bußgeldstelle des Amtes für öffentliche Ordnung der Stadt haben in Zusammenarbeit mit dem Dienstleister Cash Payment Solutions GmbH das einjährige Pilotprojekt „Barzahlen/viacash“ gestartet.
Seit dem Start vor rund zweieinhalb Monaten habe das neue Bezahlverfahren bislang störungsfrei und gut funktioniert, teilte die Stadt jetzt mit Es wurden bis Ende September insgesamt 1675 Knöllchen über den Service im Einzelhandel gezahlt. Das entspricht einer Quote von 2,2 Prozent aller Verwarngelder für Parkverstöße im ruhenden Verkehr seit Start des Projekts, die über das zusätzliche Angebot beglichen wurden. In der Spitze waren es 274 Verwarngelder innerhalb einer Woche.
Die Zahlen und Zahlungsquoten können laut Stadt mit der Zeit noch ansteigen, sobald das neue Serviceangebot bekannter wird. Im weiteren Verlauf des Pilotzeitraums wird daher über eine Verstetigung und die Ausweitung auf andere Bereiche der Stadtverwaltung entschieden. Laut einer ersten Auswertung des Dienstleisters Cash Payment Solutions GmbH wurden seit dem Start des Projekts bisher rund 25 Prozent der Knöllchen außerhalb von Köln bezahlt – unter anderem in Aachen, Berlin, Hamburg und Saarlouis.
Das Bezahlen des Verwarngeldes im Einzelhandel funktioniert mit einem Zahlschein, der zusätzlich mit dem Anhörungsschreiben versandt wird. Mit diesem kann das Knöllchen innerhalb einer Woche deutschlandweit in einer der mehr als 12.000 teilnehmenden Filialen des Einzelhandels bezahlt werden. Der Strichcode auf dem Zahlschein wird wie jedes andere Produkt an der Kasse gescannt und kann, auch zusammen mit einem Einkauf, bezahlt werden. Dabei ist auch für das Kassenpersonal nicht ersichtlich, um welche Zahlung es sich handelt. Das Angebot bietet dabei zusätzlich die Möglichkeit, in bar zu bezahlen.