Corona in NRW Wann eine schnellere Impfung im Härtefall möglich ist

Düsseldorf · Das NRW-Gesundheitsministerium will bei den Corona-Impfungen eine Lücke schließen: Bei Vorerkrankungen und einem besonders hohem Gesundheitsrisiko können nun Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Was damit gemeint ist.

Eine Klinik-Mitarbeiterin zieht den Covid-19 Impfstoff von Biontech/Pfizer für eine Impfung auf eine Spritze.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Menschen mit Vorerkrankungen und einem besonders hohem Gesundheitsrisiko können in Einzelfällen bevorzugt in den Impfzentren in Nordrhein-Westfalen geimpft werden. Das sei aber nur aufgrund von Einzelfallentscheidungen möglich, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Freitag mit. Voraussetzungen sind ein aktuelles Attest vom Arzt und ein Antrag. „Es gibt Menschen mit Vorerkrankungen, die sich in der Liste der Coronaimpfverordnung nicht wiederfinden“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Jetzt sei „ein im Grundsatz pragmatisches Verfahren“ geschaffen worden, das den Betroffenen „bestmöglich weiterhelfen“ solle. In Frage kämen zum Beispiel Personen, denen eine Chemotherapie bevorstehe.

Das Attest darf nicht vor dem 8. Februar datiert sein. Dann muss man einen Antrag auf vorgezogene Impfung inklusive Attest beim Kreis oder der kreisfreien Stadt stellen, wo man gemeldet ist. Bestehen Zweifel an der ärztlichen Beurteilung, kann die zuständige Behörde laut Ministerium den Antrag zur Prüfung an die Deutsche Rentenversicherung weiterleiten. Das Ergebnis der Prüfungen werde dem Antragsteller „zeitnah mitgeteilt“, hieß es. Ist es positiv, wird ein Impftermin im jeweiligen Impfzentrum vereinbart.

Ausgenommen von dem Verfahren seien chronisch Kranke, die in der Corona-Impfverordnung des Bundes bereits genannt werden. Diese Menschen müssen laut Ministerium „keinen Antrag auf Einzelfallentscheidung“ stellen und erhalten ein gesondertes Impfangebot im März. Zu dieser Gruppe zählen etwa Menschen nach einer Organtransplantation sowie mit einer Demenz, geistigen Behinderung oder einer schweren psychiatrischen Erkrankung. Auch Personen mit chronischer Nierenerkrankung oder Asthma, mit HIV-Infektion oder Autoimmunerkrankungen gehören nicht zu den Einzelfällen.

(dpa)