Institution in Düsseldorf Fortuna-Büdchen schließt wohl doch nicht am 24. Dezember

Düsseldorf · Eigentlich hatten die Betreiber mitgeteilt, dass sie an Heiligabend endgültig schließen wollen. Jetzt äußern sie sich gegenüber Gästen allerdings anders. Wie nun die Pläne sind und was die Eigentümerin dazu sagt.

Ein besonders beliebter Anlaufpunkt in Düsseldorf: Das Fortuna-Büdchen am Rheinufer.

Foto: Maximilian Nowroth

Die aktuellen Betreiber des Fortuna-Büdchens wollen nun offenbar doch auch nach Weihnachten noch öffnen. So zumindest haben sich die Meffe-Brüder am Wochenende gegenüber Gästen geäußert – auch am Sonntag. Auf offizielle Nachfrage wollen sich die Betreiber nicht äußern. Vielmehr wurden zwei Anrufe unmittelbar wieder beendet: „Kein Kommentar“, hieß es.

Zuvor hatten Gäste des Fortuna-Büdchens in den Sozialen Medien kundgetan, dass sie von den Betreibern erfahren hätten, dass diese nun doch noch nach dem 24. Dezember öffnen wollen. Noch Mitte vergangener Woche hatte das Nino Meffe anders berichtet. Wie lang die Betreiber nun vorhaben, das Büdchen weiter zu betreiben, ist offen. Vor Ort war zu hören, dass auf jeden Fall auch noch nächstes Wochenende geöffnet sein soll.

Der Rechtsstreit über das Vertragsende zum Jahreswechsel geht unterdessen weiter. Die Meffes gehen gegen die Kündigung vor, weil sie einen Formfehler sehen. Die Eigentümerin des Büdchens betont, dass sie weiterhin davon ausgehe, dass die Betreiber spätestens zum Jahresende das Büdchen räumen.

Mit Blick auf die aktuelle Kommunikation der Betreiber sagt sie: „Da ist keine Glaubwürdigkeit mehr gegeben. Und mein Vertrauen ist absolut weg.“ Sie betont zudem, dass es das Fortuna-Büdchen auf jeden Fall weiter geben soll.

Deshalb ärgere sie auch die Petition mit mehr als 30 000 Unterschriften „Rettet das Fortuna-Büdchen am Rhein!“ Dadurch entstehe ein völlig falscher Eindruck. Schon seit 1988 sei das Büdchen im Besitz des Großvaters gewesen. Bis 2017 habe er durch seine Mitarbeit zum Erfolg des Fortuna-Büdchens beigetragen.

Offen ist für die heutige Eigentümerin nur, ob das etablierte Konzept von einem neuen Betreiber oder in Eigenregie fortgeführt werden wird. Zuvor müsse der Rechtsstreit aber von den Anwälten geklärt werden.

(ale/ctri csr)