Sicherheit in Düsseldorf Die Altstadt wird an Silvester zur Böller-Verbotszone

Düsseldorf · Zum Jahreswechsel dürfen Besucher kein Feuerwerk mit in die Düsseldorfer Altstadt nehmen oder gar abfeuern. Ordnungskräfte werden im Einsatz sein und die Böller vernichten.

In der Altstadt gilt an Silvester ein Böllerverbot.

Foto: dpa/Martin Gerten

(veke) Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird in diesem Jahr in der Silvesternacht in der Düsseldorfer Altstadt verboten sein. Das kündigte die Stadt an. Das Verbot soll die Sicherheit am Jahreswechsel erhöhen, gefährliche Situationen und Verletzungen durch Böller vermeiden. Verboten sind Feuerwerkskörper der Kategorie F2, also typisches Silvesterfeuerwerk für Erwachsene, wie Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Erlaubt bleibt sogenanntes Jugendfeuerwerk – wie Wunderkerzen und Bodenfeuerwirbel – und alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig und an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen.

Die Böller-Verbotszone umfasst ein Gebiet von der Ratinger Straße im Norden, der Heinrich-Heine-Allee im Osten, der Flinger Straße und dem Gebiet um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden sowie dem Rhein im Westen. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2024 ab 20 Uhr bis um 6 Uhr am Neujahrsmorgen.

Kontrollstellen, wie beim Glasverbot zu Karneval, wird es allerdings nicht geben. Der Besucherandrang in der Altstadt zu Silvester sei erfahrungsgemäß deutlich geringer als an den Karnevalstagen, heißt es von der Stadt. Das Ordnungsamt wird aber mit verstärkten Kräften im Einsatz sein, um das Böllerverbot, sowie das Jugendschutzgesetz und die Straßenordnung zu kontrollieren. Zudem sollen Schilder auf das Verbot hinweisen. Polizei und Ordnungsamt werden Feuerwerkskörper sicherstellen und sie sofort vernichten, kündigt die Stadt an. Dazu werden mit Wasser gefüllte Container aufgestellt. Wenn sich Besucher nicht an die Regeln halten, sprechen die Ordnungskräfte Platzverweise aus. Wer sich widersetzt, muss mit Polizeigewahrsam rechnen.

Das Verbot gibt es seit dem Jahreswechsel 2016/17. Mit Erfolg: In den vergangenen Jahren musste keine Person mehr wegen Verletzungen durch Böller behandelt werden. Beim vergangenen Jahreswechsel hatten einige Besucher das Verbot missachtet und um Mitternacht direkt am Rhein Raketen in die Luft geschossen. Allerdings waren Knaller eher die Ausnahme, die Stimmung blieb friedlich, hieß es damals von der Polizei.

Einzelne Böllerwürfe zu verfolgen, sei oftmals nicht möglich, heißt es in der Allgemeinverfügung der Stadt. Das Problem sei, dass sich die Feuerwerkskörper in der Dunkelheit und in der Menschenmasse nur schwer zuordnen ließen. Auch Maßnahmen zur Aufklärung durch Polizei oder Ordnungsamt in Düsseldorf hätten bislang nicht gewirkt. Denn erfahrungsgemäß kämen viele Besucher aus umliegenden Städten und entschieden sich spontan zu einem Besuch in der Altstadt. Sie seien präventiv also schwer zu erreichen.

(veke ctri)