„Ich habe mich immer an die Spielregeln gehalten“ Arbeitsgericht kürzt Einkommen von Rheinbahn-Betriebsrat

Düsseldorf · Der Betriebsrat darf in seiner Entgeltgruppe verbleiben, für eine Zulage sah die Richterin allerdings keinen nachvollziehbaren Grund.

Derzeit arbeitet die Rheinbahn Unregelmäßigkeiten auf.

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Das Arbeitsgericht ist zu einem weiteren Urteil in den Rechtsstreitigkeiten zwischen der Rheinbahn und zwei Mitgliedern im Betriebsrat und gleichzeitig auch im Aufsichtsrat gekommen. Demnach muss der langjährige Rheinbahner mit einem kleinen Einschnitt beim Gehalt leben.

Die Rheinbahn hatte ihn von Entgeltgruppe zwölf auf acht heruntergestuft, da sie zwei Höhergruppierungen aus Vorjahren nicht als gerechtfertigt angesehen hatte. Das Gericht stellte jetzt allerdings fest, dass der Mann wieder nach Gruppe zwölf bezahlt werden muss, was mehr als 2000 Euro im Monat ausmacht. Allerdings fällt künftig eine Zulage von knapp 600 Euro weg, da das Gericht hierfür keinen gerechtfertigten Grund erkannte.

Der Rheinbahner hatte ausgeführt, dass ihm die Zulage gewährt worden war, weil er trotz seiner 2200 Überstunden darauf verzichtet habe, in seiner Altersteilzeit gar nicht mehr zu arbeiten. Vor allem für die Planung des Rheintakts habe man auf seine Fachkenntnisse gezählt. Der Anspruch auf Auszahlung wäre aber geblieben.

Zuvor war dem Mann allerdings eine Freistellung angeboten worden, was das Gericht als Widerspruch zu einem dann plötzlich faktisch als Belohnung fürs Weiterarbeiten gewährten Bonus sah. Richterin Christiane Schöhnbohm sagte dann sogar: „Welchen anderen Grund kann das gehabt haben, außer dem, dass möglicherweise der damalige Vorstand meinte, mit ihnen als Betriebsratsmitglied eine besonders gute und erfolgreiche Zusammenarbeit gehabt zu haben.“

Die Rheinbahn arbeitet derzeit Vorgänge auf, die auf die Begünstigung von Betriebsräten hinweisen. Der Aufsichtsrat hatte bereits angekündigt, gegen den ehemaligen Vorstandssprecher Klaus Klar vorzugehen, der wiederum alle Vorwürfe von sich weist. Im Fall vom Betriebsratsvorsitzenden und stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Pink hatte das Gericht entschieden, dass er von Entgeltgruppe 14 auf 11 herabgestuft wird. Berufung ist eingelegt.

Der am Mittwoch im Gerichtssaal sitzende Betriebsrat wiederum beteuerte: „Ich habe mich immer an die Spielregeln gehalten.“ Er könne zudem nicht verstehen, warum ihm die Rheinbahn jetzt nach so vielen Jahren „voll auf die Zwölf kloppt.“ Für die Rheinbahn führt die CMS-Anwältin Barbara Bittmann aus, dass man keine planmäßige Zusammenarbeit vorwerfe, aber doch rechtswidrige Begünstigung. Im Nachgang sprach Antje Gutberlet, Bereichsleiterin Personal bei der Rheinbahn, von einem Dilemma. Aus juristischen Gründen dürfe man bei Ungereimtheiten nicht wegschauen. Sobald man aber hinschaue, sei man zu einer Beweisführung aufgerufen, die sehr schwierig sei. Tatsächlich ging es für das Gericht bei der Eingruppierung am Ende um die Frage, ob sicher ausgeschlossen werden kann, dass der Rheinbahner eine Beförderung nicht bekam, weil er Betriebsratsmitglied war, was unrechtmäßig wäre. So wurde er im Bewerbungsgespräch sogar gefragt, ob er sein Amt abgeben würde. Bittmann wiederum führte für die Rheinbahn vergeblich aus, dass das gut dokumentierten Bewerbungsverfahren eindeutig zeige, dass der Betriebsrat darin schlichtweg aus vielen anderen Gründen nicht gut genug abgeschnitten habe. Bittmann beklagte zudem, dass benannte Zeugen aus der Zeit nicht gehört wurden. Die Beweislast sei vom Gericht „überspannt“ worden.