Diskussion um privates Feuerwerk Düsseldorf verzichtet in Böllerverbotszone auf Bußgelder

Düsseldorf · Die Stadt reizt den rechtlichen Rahmen für Feuerwerksverbote bereits aus. Eine Lücke gibt es jedoch: Düsseldorf verzichtet bei den bisherigen Kontrollen auf Bußgelder. Die seien schlicht nicht wirkungsvoll, so die Begründung.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser sprach sich bei einem Besuch in der Altstadt gegen ein bundesweites Böllerverbot aus.

Foto: Anne Orthen

Gänzliches Böllerverbot oder lokale Sperrzonen – die Politik ist sich uneins über den Umgang mit privatem Feuerwerk nach der jüngsten unruhigen Silvesternacht. Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) fordert ein bundesweites Verbot. Fabian Zachel, OB-Kandidat der SPD, pocht auf schärfere Kontrollen. Doch was ist überhaupt möglich?

Düsseldorf nutze die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Feuerwerksverbot bereits voll aus, heißt es von der Stadt. „Nach hiesiger Einschätzung gibt es keine weiteren Optionen, die auf kommunaler Ebene weitere Einschränkungen ermöglichen würden“, so ein Sprecher.

Die Altstadt und das Rheinufer werden jedes Jahr an Silvester zur Böllerverbotszone. Das heißt, dort sind ist das Mitführen und Abbrennen aller Feuerwerkskörper der Klasse F2 – Knallkörper und Raketen – untersagt. Dennoch zündelten zahlreiche Besucher in der Menschenmenge auf dem Burgplatz.

Zudem kam es zu Angriffen auf Einsatzkräften von Feuerwehr und Polizei, die mit Feuerwerk und Flaschen beworfen wurden. Allerdings außerhalb der Stadtmitte, in Wersten und Hassels. Diese Bereiche ließen sich nicht in der Intensität überwachen wie die vergleichsweise überschaubaren Flächen in der Altstadt und am Rheinufer, heißt es.

Aus Sicht des Oberbürgermeisters braucht es darum ein Verbot des Verkaufs von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel. Es sei die Verfügbarkeit, die den Missbrauch von Böllern zu „Waffen“ zu einem breiteren Problem werden ließen.

Denn rechtlich gesehen gilt bereits ein Böllerverbot. Feuerwerk darf schon jetzt nur vom 29. bis zum 31. Dezember an Privatpersonen verkauft werden, die Zündung ist nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Das private Feuerwerk an Silvester ist also auch nach den aktuellen Regelungen nur eine Ausnahme vom grundsätzlich geltenden Verbot.

Eine Lücke gibt es jedoch: Düsseldorf verzichtet bei den bisherigen Kontrollen auf Bußgelder. Die seien schlicht nicht wirkungsvoll, teilte das Ordnungsamt mit. Das oberste Ziel sei die Gefahrenabwehr, darum stellen Ordnungskräfte die Böller und Raketen sicher und vernichten sie sofort. Nachträgliche Verfahren wären dabei nicht hilfreich, heißt es. Kommt es jedoch zu Körperverletzungen durch Feuerwerkskörper, werden Strafverfahren eingeleitet.

So ermittelt die Polizei auch wegen der Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht. Das Videomaterial aus den Streifenwagen und den Bodycams sei noch nicht vollständig ausgewertet, sagt ein Polizeisprecher. Doch schon jetzt sei klar: Das Tatgeschehen lasse sich mit den Aufnahmen gut bewerten. Es bestehe also Hoffnung, dass die Täter identifiziert werden können.

SPD und FDP hingegen wollen auf stärkere Kontrollen in der Verbotszone setzen. Als Vorbild könnten demnach die Glasverbots-Kontrollen an Karneval dienen. „Die Forderung von OB Keller nach einem bundesweiten Böllerverbot soll offensichtlich davon ablenken, dass er die Lage nicht im Griff hatte“, sagt Mirko Rohloff, FDP-Fraktionschef im Stadtrat. „Vorfälle wie an Silvester in der Altstadt dürfen sich in Zukunft nicht wiederholen“, ergänzt Rohloff. Dafür brauche es allerdings keine flächendeckenden Verbote, sondern lediglich Kontrolle und Durchsetzung von bestehenden. „Privates Feuerwerk generell zu verbieten, wäre eine unangemessene Kollektivhaftung.“

Bundesinnenministerin Faeser (SPD) gegen ein Verbot

Bei ihrem Besuch in der Düsseldorfer Altstadt hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sich zwar ebenfalls gegen ein Verbot ausgesprochen, aber auch die Schaffung politischer Rahmenbedingungen gefordert, die Kommunen mehr Spielraum beim Einrichten von Verbotszonen geben sollen.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) teilte dazu mit: „Größere Gestaltungsspielräume für die Einrichtung von Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk könnten den Kommunen mit einer Änderung der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ermöglicht werden.“ Dafür bräuchte es aber die Zustimmung des Bundesrats. In der Verordnung ist etwa geklärt, dass in bestimmten Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeitpunkten kein Feuerwerk gezündet werden darf.

(veke/pze)