Erstaunliches Ergebnis in Düsseldorf Viele Falschparker auf E-Ladeplätzen
Düsseldorf · Fast 200 Verwarnungen wurden in Düsseldorf bei Schwerpunktkontrollen an E-Ladesäulen ausgesprochen. Kurios: Die meisten gingen an Fahrer von E-Fahrzeugen.
(ujr) Wer mit seinem E-Fahrzeug an der Ladesäule parkt, hat in aller Regel nichts zu befürchten – wenn das Auto aufgeladen wird. Außerhalb dieser Zeit und wenn gewisse Regularien nicht eingehalten werden, sieht es jedoch anders aus. Das hat sich jetzt bei den Schwerpunktkontrollen der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes herausgestellt, die in der vergangenen Woche an den E-Ladesäulen in Düsseldorf durchgeführt wurden. Dabei wurden 194 Verwarnungen ausgesprochen und 14 Fahrzeuge abgeschleppt. Die Überraschung: Nicht Verbrennerfahrzeuge waren die Hauptursache für die Verwarnungen, sondern elektrisch betriebene Autos.
Neben Verwarnungen wurden auch 14 Fahrzeuge abgeschleppt
Lediglich rund ein Viertel der Verwarnungen, nämlich 50 von 194, betraf demnach Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Bei den Elektrofahrzeugen, an denen ein Knöllchen landete, war meist die notwendige Parkscheibe nicht ausgelegt. Der geringere Anteil erhielt eine Verwarnung, weil das Auto gar nicht an die Ladesäule angeschlossen war. Von den 14 Fahrzeugen, die abgeschleppt wurden, waren sechs mit Verbrennungsmotor und acht E-Fahrzeuge, die ohne Ladetätigkeit an den Stationen standen.
Wie darf an E-Ladesäulen geparkt werden? Die meisten Stellflächen an E-Ladesäulen sind mit dem Verkehrszeichen 314 (blaues „P“) ausgeschildert und erlauben das Parken für E-Fahrzeuge nur während des Ladevorgangs für maximal eine Stunde oder vier Stunden. Nur wenige E-Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) beschildert, was das Parken während des Ladens nur für E-Fahrzeuge erlaubt. In beiden Fällen ist das Parken grundsätzlich nur zum Laden erlaubt.
Was die erlaubte Stellzeit angeht, gibt es jedoch eine Ausnahme: Wer um 23 Uhr das Auto anschließt, muss nicht mitten in der Nacht aufstehen und das Auto um 3 Uhr wegfahren (oder bei Schnell-Ladesäulen um Mitternacht). Er kann das Auto bis 8 Uhr stehen lassen.
Ziel der Aktion war es nach Angaben der Stadt, sicherzustellen, dass die Ladesäulen ordnungsgemäß genutzt werden, um Elektrofahrzeugnutzern, die keine Lademöglichkeiten zu Hause oder am Arbeitsplatz haben, das Aufladen ihrer Fahrzeuge zu ermöglichen. Die Stadt kündigt zudem weitere Kontrollaktionen an. Wichtig zu wissen: Die Ahndung von Verstößen ist nicht immer gleich. Es kommt immer auf den jeweiligen konkreten Fall an, die städtischen haben einen Ermessensspielraum, den sie nutzen können.