Düsseldorf 20-Jährige war nach Polizeieinsatz krankenhausreif
Familienstreit war eskaliert. Bankangestellte erlitt im Präsidium Schädelprellung. Sie muss Schmerzensgeld zahlen.
Düsseldorf. Barfuß tauchte Britta B. (Name geändert) im Juli 2015 frühmorgens beim Evangelischen Krankenhaus auf. Die damals 20-Jährige kam gerade aus dem Polizeipräsidium. Die Ärzte stellten eine schwere Schädelprellung und weitere Verletzungen fest.
Zwei Tage wurde die junge Frau stationär behandelt und dann auf eigenen Wunsch entlassen. Gestern musste Britta B. sich auch noch vor dem Amtsgericht verantworten — wegen Sachbeschädigung und Widerstand gegen Polizeibeamte.
Zuvor war ein Familienstreit auf unglaubliche Weise eskaliert. Als Britta B. nachts nach Hause kam, hatten die Eltern das Schloss ausgetauscht. Etwa eineinhalb Stunden versuchte Britta B. durch Klingeln und Klopfen auf sich aufmerksam zu machen.
„Ich habe meine Eltern lachen hören“, schilderte die zierliche Auszubildende die Situation. Völlig verzweifelt trat sie irgendwann gegen die Haustür: „Dabei gingen zwei Scheiben kaputt.“
Die Eltern riefen die Polizei. Weil sich die 20-Jährige nicht sofort ausweisen konnte, kam es zum Streit, der in eine Rangelei mit einem 50-jährigen Polizisten ausartete.
Der kräftige Polizist, der Britta B. körperlich haushoch überlegen war, drückte die junge Frau massiv zu Boden.
Daher stammt vermutlich auch die Schädelverletzung. Im Liegen soll Britta B. den Polizisten in die Rippe getreten haben, und zwar so fest, dass er dienstunfähig war: „Ich musste zehn Wochen lang auf dem Sofa schlafen.“ Der Richter räumte nach den Zeugenaussagen ein, dass dies möglicherweise auch eine Notwehrsituation gewesen war.
Obwohl Britta B. nüchtern war, wurde sie anschließend zur Werstener Polizeiwache gebracht. Zweimal musste sie sich dort komplett ausziehen, was die Bankangestellte als absolut entwürdigend empfand. Danach transportierte man sie auch noch ins Düsseldorfer Polizeipräsidium, wo sie den Rest der Nacht in einer Zelle verbrachte. Völlig erschöpft sei sie erst morgens entlassen worden.
Der Richter stellte das Strafverfahren gegen Britta B. ein. Um ein langwieriges Zivilverfahren zu vermeiden, regte er an, dass die 20-Jährige für den Tritt in die Niesen 200 Euro Schmerzensgeld zahlen soll. Nur widerwillig stimmte sie dem zu. Seit der Nacht hat sie keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern.