30-jährigen Helfer ins Gleisbett geworfen

Wachmann konnte den Schwerverletzten gerade noch retten. Prozess wurde vertagt.

Foto: Andreas Bischof

Dramatische Szenen spielten sich nachts auf dem S-Bahnhof Flingern ab. Auf den Gleisen lag ein 30 Jahre alter Mann, der sich nicht mehr allein in Sicherheit bringen konnte. Ein Wachmann entdeckte den Schwerverletzten und rettete ihn buchstäblich in letzter Minute. Denn da kam die nächste S-Bahn. Auf die Gleise geschubst worden ist er angeblich von einem 48-jährigen Düsseldorfer. Der musste sich gestern wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten.

Am 7. Februar vor drei Jahren soll sich der stark angetrunkene Angeklagte auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs gegen 23.35 Uhr mit seiner damaligen Verlobten gestritten haben. Der 30-Jährige, der ebenfalls alkoholisiert war, wollte den Streit schlichten. Stattdessen soll er mit dem 48-Jährigen aneinander geraten sein. Zunächst verbal, dann kam es wohl zu einem Gerangel.

Mehrfach soll der Angeklagte den Zeugen über den Bahnsteig geschubst haben, bis dieser ins Gleisbett gefallen sei. Dabei wurde der 30-Jährige erheblich verletzt. Er trug drei Platzwunden im Gesicht davon, die Augenbodenwand war mehrfach gebrochen und es kam zu Einblutungen. Das rechte Auge wurde außerdem erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Der 48-Jährige soll anschließend keine Anstalten gemacht haben, dem Opfer wieder auf den Bahnsteig zu helfen.

Zum Glück wurde ein Wachmann auf den Verletzten aufmerksam. Der habe regungslos auf den Gleisen gelegen. „Ich habe immer geguckt, ob ein Zug kommt“, schilderte er seine Rettungsaktion. Es bemühte sich, den 90 Kilo schweren Mann aus der Gefahrenzone zu ziehen. Zusammen mit einem weiteren Zeugen sei es ihm dann gelungen, den hilflosen Mann 1,50 Meter hoch auf den Bahnsteig zu hieven. Das war Rettung im allerletzten Augenblick: „Nur eine Minute später kam die nächste S-Bahn.“

Vernommen werden sollte gestern die Ex-Verlobte des Angeklagten. Doch die verweigerte die Aussage. Möglicherweise hatte sie bei der polizeilichen Vernehmung Angaben gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechen. Im Gerichtssaal wollte sie das jedenfalls nicht wiederholen.

Der 30-Jährige hat keine schweren Schäden davongetragen. Wie er der Richterin erklärte, habe er nur noch manchmal Kopfschmerzen. Da ein weiterer Zeuge nicht zur Verhandlung erschienen war, wurde der Prozess vertagt.