Kantholz-Prozess 44-Jährigen erschlagen: Freispruch für den Angeklagten
Das Gericht geht von einer Notwehrsituation aus. Nebenklage-Anwalt will nach dem Urteil in Revision gehen.
Düsseldorf. Der Tod von Massimo L. bleibt ungesühnt. Vor dem Landgericht gab es am Montag einen Freispruch für den 20-Jährigen, der sich im so genannten „Kantholz-Prozess“ wegen Totschlags verantworten musste. In der Urteilsbegründung wurde von einem „unglücklichen Zufall“ gesprochen, der den 44-Jährigen das Leben gekostet hat. Es habe sich offenbar um eine Notwehrsituation gehandelt.
Im Oktober vor drei Jahren waren sich der damals 17 Jahre alte Schüler und das spätere Opfer in der Straßenbahn begegnet. Massimo L. ärgerte sich darüber, dass der Angeklagte und seine Kumpel zu laut Musik hörten. Bereits in der Bahn habe der 44-Jährige seinen Gürtel in der Hand gehabt und damit gespielt.
An der Haltestelle „An der Piwipp“ in Unterrath waren die Jugendlichen dann ausgestiegen. Dabei hatte der 20-Jährige noch ein Kantholz mitgenommen, das in der Bahn herumlag. Was danach passierte konnte nicht eindeutig geklärt werden, weil alle Zeugen einem der beiden Lager angehörten und es keine unparteiischen Beobachter gab.
Massimo L. hatte den Angeklagten mit seinem Gürtel angegriffen. Der wehrte sich mit dem Kantholz und schlug zunächst auf die Rippen des Mannes. Dann habe sich der 44-Jährige nach vorn gebückt und sei unglücklich am Kopf getroffen worden, stellte das Gericht fest. An den Folgen der Verletzung war Massimo L. wenige Tag später gestorben. Das sei eine Notwehr-Situation und darum gab es einen Freispruch für den 20-Jährigen.
Nicht zufrieden war Wolfgang Steffen, der die Tochter des Toten als Nebenkläger vertrat und lange dafür gekämpft hatte, dass es überhaupt zu einem Prozess kam. „Ich bin auch überzeugt, dass der Angeklagte den Mann nicht töten wollte“, erklärte Steffen nach dem Urteil. Aber zumindest der zweite Schlag mit dem Kantholz sei für ihn keine reine Selbstverteidigung gewesen. Darum hatte der Rechtsanwalt auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung gefordert. Er will seiner Mandantin raten, in Revision zu gehen: „Es kann aber auch sein, dass sie einfach mit dem Verfahren abschließen will.“