Düsseldorf Kantholz-Fall: Tochter des Getöteten fordert Prozessbeginn
Anwalt der Tochter macht Druck: Er will das Bundesverfassungsgericht einschalten, wenn nicht bald ein Termin steht.
Düsseldorf. Knapp zweieinhalb Jahre sind vergangen, seitdem Massimo L. nach einem Schlag mit einem Kantholz starb. Die Tochter des Getöteten fordert nun, dass es endlich zum Prozess kommt.
Mehr als zwei Jahre sind vergangen, seit Massimo L. nach einem Schlag mit einem Kantholz zu Tode kam. In einer Straßenbahn war er mit einer Gruppe Jugendlicher in Streit geraten, an der Haltestelle „An der Piwipp“ wurde er schließlich niedergeschlagen. Seitdem wartet seine Tochter darauf, dass der mutmaßliche Täter zur Verantwortung gezogen wird.
Doch seit der Anklageerhebung gegen einen jungen Mann (zum Tatzeitpunkt 17) im April vergangenen Jahres ist nichts passiert. Anwalt Wolfgang Steffen, der die Frau vor Gericht als Nebenklägerin vertritt, macht der Justiz nun Druck. Er hält es für unzumutbar, dass bislang kein Prozess terminiert ist — und will gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht einschalten.
Wolfgang Steffen hatte sich bereits eingeschaltet, als die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hatte. Sie hatte im Schlag mit dem Kantholz eine Notwehr-Handlung gesehen, weil L. ihren Ermittlungen zufolge den Jugendlichen mit einem Gürtel geschlagen hatte. Gegen die Einstellung des Verfahrens hatte Steffen als Nebenkläger-Anwalt zunächst erfolglos Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt. In einem Klageerzwingungsverfahren hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf dann aber schließlich die Anklageerhebung angeordnet.
Seitdem wartet die Tochter des Getöteten auf den Prozess. Im Oktober vergangenen Jahres, sechs Monate nach der Anklageerhebung, fragte ihr Anwalt bei der zuständigen Kammer nach, wann mit einem Prozessbeginn zu rechnen sei. Die Vorsitzende der Kammer habe ihm daraufhin mitgeteilt, dass wegen vorrangig zu behandelnder Sachen eine Terminierung nicht absehbar sei.
Dass der Prozessbeginn auf unbestimmte Zeit verschoben wird, will Steffen nicht hinnehmen — zumal der Tatverdächtige feststehe und es sich um ein Tötungsdelikt handele. Zur Not müsse das Gericht eine Hilfsstrafkammer einrichten, um den Prozessbeginn zu ermöglichen. Der Anwalt hat sich nun erneut mit einem Schreiben an die Kammer gewandt und gefordert, den Prozessbeginn festzusetzen. Ansonsten wolle er das Bundesverfassungsgericht einschalten.