Abgelenkt durchs Handy — Fußgänger in Gefahr

Musikhören und SMS-Schreiben im Straßenverkehr ist gefährlich — und weit verbreitet. Die Rheinbahn meldet fünf Unfälle.

Foto: Young

Düsseldorf. Gerade noch dröhnt das Lieblingslied aus den Ohrstöpseln, im nächsten Moment überhört man das Klingeln einer Straßenbahn und landet im Krankenhaus. Bereits fünf Unfälle, bei denen der Verursacher Kopfhörer trug, meldete die Rheinbahn in diesem Jahr. Erst vor einer Woche verletzte sich eine 45-jährige Frau in Heerdt schwer, als sie die Warnsignale einer Stadtbahn nicht bemerkte und mit dieser zusammenstieß.

Bei einer WZ-Umfrage am Fußgängerüberweg an der Straßenbahnhaltestelle Heinrich-Heine-Allee zeigt sich: Viele Passanten haben schon ähnliche Erfahrungen gemacht. „Gerade bin ich fast vor die Bahn gerannt“, erzählt Huy Ngo. Er habe nicht nur Musik gehört, sondern auch noch auf sein Handy geguckt. Das Telefon sieht Stefanie Krahl als großes Problem: „Wenn man auf sein Smartphone starrt, wird die Umgebung ausgeblendet.“

Wie sehr die Wahrnehmung eingeschränkt wird, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeit und Gesundheit. Schon beim Hören leiser Musik reagierten Testpersonen bis zu 50 Prozent langsamer auf Verkehrsgeräusche. Bei erhöhter Lautstärke wurden Fahrradklingeln oder herannahende Autos oft gar nicht mehr wahrgenommen.

Trotz der Gefahren gibt es kein generelles Kopfhörerverbot für Verkehrsteilnehmer. „Fahrzeugführer müssen lediglich dafür sorgen, dass das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird“, sagt Polizeisprecher Marcel Fiebig. Fahrradfahrer Tim Zevenhuizen sieht kein Problem, darin, mit Ohrstöpseln zu fahren: „Ich stelle die Musik so ein, dass ich Martinshörner und Hupen noch höre.“ Bei einem Zusammentreffen mit der Polizei könnte ihn das zehn Euro kosten. „Wenn jemand etwa auf Ansprache durch Beamte nicht reagiert, ist die Musik wohl zu laut und ein Bußgeld wird verhängt“, sagt Fiebig.

Für Fußgänger gibt es keine Regeln: „Die Polizei hält niemanden an, weil er mit Musik im Ohr über die Straße läuft“, sagt Fiebig. Komme es aber zu einem Unfall, werde eine Mitschuld geprüft. „Wenn Warnsignale aufgrund von Kopfhörern nicht wahrgenommen wurden, kann auch ein Fußgänger belangt werden.“

Bei unserer Umfrage überrascht das viele Fußgänger: „Ich dachte, zu Fuß hätte ich Narrenfreiheit“, sagt Sigi Zitz. Aber nicht nur mit der Polizei kann man Probleme bekommen: Auch Haftpflichtversicherungen prüfen nach Unfällen, ob den Handynutzern grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Wie die Arag mitteilt, könne dies Leistungskürzungen nach sich ziehen - selbst wenn das Verschulden klar bei der Gegenseite liegt.

Für alle, die auf das SMS-Schreiben im Gehen nicht verzichten wollen, schafft eine App Abhilfe: Per Handykamera wird bei „Walking Text“ die Umgebung aufgenommen und auf das Display übertragen. So sieht man auch beim Texten immer, wo die Füße hingesetzt werden.