Düsseldorf Alkoholverkauf: Stadt droht Strafe und bietet Hilfe an

Wie verhindert man Rudelbildungen in der Altstadt? Die Kioskbetreiber leiden unter einer neuen Allgemeinverfügung.

In der Altstadt ist der eingeschränkte Bierverkauf ein großes Thema.

Foto: Christian Herrendorf

Vor allem die Betreiber der Altstadt-Kioske sind verzweifelt. Die Allgemeinverfügung der Stadt, ab sofort werktags ab 18 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ab 15 Uhr jeweils bis 6 Uhr am folgenden Morgen in der Altstadt keinen Alkohol mehr verkaufen zu können, setzt ihnen zu. Ihre Regale sind voll von alkoholischen Spirituosen. Die daran orientierte Umsatzerwartung sollte die Wochen der Einnahmeausfälle durch den Shutdown aufwiegen. Jetzt muss der Plan ein anderer sein. „Mein Cousin, der auf der Ratinger Straße einen Kiosk hat, sagt, dass er ihn jetzt wieder schließen könne“, sagt eine Kioskbetreiberin auf der Bilker Straße. Sie hingegen könnte profitieren, weil ihr Büdchen gerade außerhalb der gewaltigen Altstadt-Zone liegt, die im Norden vom Hofgarten, im Westen vom Rhein, im Süden vom Carlsplatz und im Osten von der Heinrich-Heine-Allee begrenzt ist. Aber außerhalb dieses Zone spielt der Verkauf von Alkohol eine viel kleinere Rolle im Sortiment. „Außerdem schließe ich ohnehin um 18 Uhr“, sagt sie. „Und das bleibt auch so.“

Neu ist: Die Stadt bietet Unternehmen, die infolge der Verfügung Unterstützung benötigen, Hilfe über das Amt für Wirtschaftsförderung an. Unter Telefon (0211) 89 90136 oder per Mail an business@duesseldorf.de könnten sich Betreiber melden, sagt ein Stadtsprecher. Die Vorschrift aber ist kompromisslos: Für jeden Fall der Zuwiderhandlung von Kiosken und Gaststätten, die außer Haus verkaufen, ist in der Verfügung ein Zwangsgeld von 10 000 Euro angedroht. Die Verfügung gilt erst einmal bis zum 11. Juli. In ihr heißt es, unkontrollierte Menschenansammlungen würden „vermieden oder jedenfalls signifikant reduziert, wenn die spontane Beschaffung alkoholischer Getränke nicht möglich oder zumindest wesentlich erschwert ist“. Ischgl und der Kreis Heinsberg werden explizit als Beispiele genannt dafür, dass schon „nur tageweise Verstöße“ extreme Wirkung auf das Infektionsgeschehen haben könnten.

Klar ist: Der Verzehr von alkoholischen Getränken auf genehmigten Freiflächen der Gastronomiebetriebe etwa gegenüber der Brauerei Uerige – bleibt unter den erforderlichen Abstandsregelungen erlaubt. Der Grund laut Stadt: „Weil dort über Verantwortlichkeit und Hausrecht des jeweiligen Betriebsinhabers eine wirksame Aufsicht gewährleistet werden kann und muss.“