Aufatmen beim Brauchtum

Streng sind die Gesetze, wenn es um den Lärmschutz geht. Das wissen die Gastronomen, die ihre Terrassen pünktlich abräumen müssen, ebenso wie die Live-Clubs, die zu später Stunde die Lautstärke deutlich runter drehen.

Sogar Sportvereine haben schon Ärger bekommen, wenn abends zu laut trainiert wurde. Aber ein Schützenfest, auf dem nicht mehr geschossen werden darf — da geht es wirklich ans Eingemachte. Viele Brauchtumsvereine werden nach dem Urteil aufatmen, denn schließich hätte durch einen anderen Richterspruch eine Klagewelle ausgelöst werden können. Und am Ende vielleicht ein Rosenmontagszug mit Kapellen in Zimmerlautstärke. Das kann niemand wollen.