Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf 18 Monate Bewährung nach Messerattacke

Düsseldorf · In einem Supermarkt fühlte sich ein 52-Jähriger bedrängt.

Der Prozess fand vor dem Düsseldorfer Amtsgericht statt.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

. (wuk) Weil er mit gezücktem Kampfmesser in einem Supermarkt an der Münsterstraße einen Kunden attackiert und niedergestochen hat, ist ein 52-Jähriger am Donnerstag verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten, außerdem muss der Angreifer ein Anti-Agressions-Training absolvieren und 100 Sozialstunden ableisten. Dabei hatte der Angeklagte inständig beteuert, er sei nicht der Angreifer, sondern das Opfer gewesen.

Mehr als zwei Jahre liegen jene Szenen zurück, um die es jetzt in der Gerichtsverhandlung ging. Damals hatte ein Ehepaar aus Hamburg einen russischen Landsmann in Düsseldorf besucht, gemeinsam fuhr das Trio zu einem Supermarkt an der Münsterstraße. Doch schon auf dem Parkplatz vorm Geschäft fühlte sich der Angeklagte von dem Trio provoziert, als „Schwuler“ beleidigt. Alle Versuche, ihm klar zu machen, dass niemand über ihn gesprochen habe, waren vergeblich. Der Mann verfolgte das Trio in den Supermarkt, zückte dort ein Kampfmesser, rannte dem fliehenden Besucher aus Hamburg sogar noch hinterher.

Im Gerangel wehrte sich der Besucher mit Schlägen und Tritten gegen die Messerstiche des 52-Jährigen, wurde durch lange Schnittwunden am Hals und am Hinterkopf erheblich verletzt. Der Angeklagte, der das Messer in einem Warenregal versteckte, verlangte vergeblich vom Personal, dass er vor der Polizei durch einen Hinterausgang flüchten dürfte. Im Prozess gab er nun an, er sei von dem Trio auf Russisch beleidigt, von dem Hamburger Besucher (34) getreten und geschlagen worden. Nur aus Angst vor weiteren Attacken und weil er gehbehindert sei, habe er sich mit dem Messer „gewehrt“.

Die Tat wurde von
Videokameras gefilmt

Statt von einem folgenschweren Missverständnis gingen die Richter jedoch – auch aufgrund der damals gesicherten Videoaufzeichnungen aus dem Supermarkt – von einem klaren Angriff des Angeklagten aus. Das hatte auch das Besucher-Paar aus Hamburg im Zeugenstand bestätigt. Eine andere Augenzeugin ist gestorben, der damalige Gastgeber der Besucher ist auf unbestimmte Zeit zu seiner kranken Mutter in die Heimat zurückgekehrt. Für die Richter gab es aber auch ohne diese Zeugen keine Zweifel, wer bei dem zufälligen Aufeinandertreffen der Täter war und wer das Opfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)