Protected Bike Lane Fünf Dinge, die für einen geschützten Radweg auf der Klever Straße sprechen
Düsseldorf · Meinung Die Pilotstrecke für eine „Protected Bike Lane“ ist im Rathaus politisch weiterhin umstritten.
In Berlin und Osnabrück gibt es sie, auch New York und Chicago haben eine „Protected Bike Lane“: In Düsseldorf jedoch sind die Pläne für einen geschützten Radweg auf der Klever Straße umstritten. Zwar kam ein erster Planungsbeschluss im Verkehrsausschuss zustande, allerdings „nur“ mit den Stimmen von SPD, Grünen und der Linken. Neben der CDU stimmte auch der Ampel-Partner FDP dagegen, das heißt: Wenn es zum entscheidenden Bau- und Finanzierungsbeschluss im Rat kommt, ist eine Mehrheit für den besonderen Radweg keineswegs sicher.
„Geschützt“ meint: abgetrennt vom Autoverkehr. Es gibt verschiedene Varianten, in Berlin zum Beispiel sorgen viele Plastikpoller am Rand dafür. In Düsseldorf soll die Radachse Klever-/Jülicher Straße in beiden Richtungen von der Cecilienallee bis zur Eulerstraße reichen und durch einen kleinen Bordstein (12 Zentimeter hoch, 20 cm breit) abgesichert sein. Was spricht für einen solchen Radweg?
1. Düsseldorfer Radfahrer können sehr gut Radwege gebrauchen, auf denen sie wirklich getrennt vom Autoverkehr und von Fußgängern fahren können. Denn so schön auch „normale“ Radwege sind, die werden immer wieder von Autofahrern zweckentfremdet, zum Beispiel als Standstreifen.
2. Auch wenn die CDU Bedenken hat, dass der Autoverkehr an dieser Stelle leiden könnte und es zu Staus kommen könnte: Die Klever Straße bietet sich prima an als Pilotstrecke, hat sie doch mit ihren drei Fahrspuren in beiden Richtungen viel Platz. Und: So wahnsinnig dicht ist der Autoverkehr hier auch gar nicht.
3. An der Klever Straße gibt es in dem Abschnitt zwischen Jülicher Straße und Cecilienallee kaum größere Bäume im Straßenraum. Auch das erleichtert die Anlage einer „Protected Bike Lane“.
4. Ganz einfach und nur testweise für ein Jahr lässt sich der Radstreifen nicht anlegen, dafür wäre der Aufwand zu groß, ihn wieder rückgängig zu machen (das stört die FDP an dem Projekt). Da der Umbauaufwand insgesamt aber überschaubar bleiben kann, selbst in den Kreuzungsbereichen, zieht dieses Gegenargument nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verkehrsverwaltung auch nur das baut, was zwingend notwendig für einen geschützten Radweg ist, der berühmte „Düsseldorfer Standard“ sollte es nicht sein.
5. Unstrittig ist, dass auf der Klever Straße in beiden Richtungen ein Radweg angelegt werden wird. Die Autofahrer müssen also auf jeden Fall Straßenraum abgeben. Insofern spricht dann viel dafür, hier einen abgetrennten, geschützten Fahrstreifen für Radfahrer auszuprobieren.