Düsseldorf Bitterer Familienstreit in höchsten Kreisen

Eine Freifrau und ihr Sohn streiten vor Gericht um 72 500 Euro Kosten für eine Beerdigung.

Yvonne von Fürstenberg mit ihrem Anwalt im Landgericht vor dem Prozess.

Foto: Jonas Meister

Düsseldorf. Bereits im Jahr 1295 wurde das Adelsgeschlecht von Fürstenberg urkundlich erwähnt. Zurzeit kommen gerade weitere Urkunden dazu, die beim Düsseldorfer Landgericht geführt werden. Denn dort wurde am Donnerstag ein bitterer Familienstreit verhandelt. Yvonne Freifrau von Fürstenberg verklagt ihren Sohn Maximilian. Es geht um die Beerdigungskosten für Adolf von Fürstenberg, der im November vor zehn Jahren gestorben war. Die Witwe fordert 72 500 Euro zurück, die sie Maximilian damals gegeben hatte. Angeblich als Darlehen. Der Reichsfreiherr bestreitet dies. Die Lebensversicherung sei abgeschlossen worden, um die Kosten für die Trauerfeier zu finanzieren.

Das Tischtuch zwischen Mutter und Sohn ist zerschnitten. Alle Versuche der Richterin, die beiden Parteien zu einer Einigung zu überreden, stießen auf taube Ohren. „Daran sind schon Heerscharen an Juristen gescheitert“, stellte der Anwalt des Beklagten fest.

Am 4. Dezember 2007 war Adolf von Fürstenberg beerdigt worden. Die Trauerfeier samt Leichenschmaus auf Schloss Hugenpoet kostete 60 932 Euro. Hinzu kamen 11 900 Euro, die der Steinmetz für das Grabmal des Adligen berechnete. Schon ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Mannes war Yvonne von Fürstenberg aus dem Haus der Familie in Angermund ausgezogen und hatte sich eine eigene Wohnung gesucht.

Wie die Freifrau berichtete, habe sie erst Monate später erfahren, dass ihr verstorbener Mann eine Lebensversicherung über 121 000 Euro auf ihren Namen abgeschlossen hatte. Bei der fürstlichen Verwaltung habe es einen Liquiditäts-Engpass gegeben. Darum habe Yvonne von Fürstenberg zugestimmt, dass ein Teil des Geldes verwandt wurde, um die Beerdigungskosten zu bezahlen.

„Ich war damals in einer schwierigen Situation“, sagte die Adelige, die sich durch ihren Sohn getäuscht fühlt. Sie will das Geld nur als eine Art Darlehen zur Verfügung gestellt haben. Der Rest wurde ihr später ausbezahlt.

Diese Version bestreitet Maximilian von Fürstenberg. Es sei in der Familie üblich, dass die Witwe die Kosten für die Beerdigung trägt. Dazu sei die Lebensversicherung abgeschlossen worden. Er vermutet, dass es seiner Mutter gar nicht ums Geld, sondern ums Prinzip geht.

Die Richterin kündigte gestern an, dass sie am 27. April eine Entscheidung treffen wird.