Bleibt Raab Arzt an der Uni?
Wolfgang Raab ist noch nicht verurteilt, trotzdem hat er seinen Chefposten verloren. Wie es jetzt weitergeht, ist unklar.
Düsseldorf. Wolfgang Raab soll nicht mehr Ärztlicher Direktor der Uni-Klinik sein — das entschied der Aufsichtsrat am Donnerstag. Aber: Obwohl die Staatsanwaltschaft ihn wegen Untreue anklagen will, ist unklar, ob er weiterhin Arzt an der Klinik bleiben wird, möglicherweise sogar Direktor der Zahnklinik. Die war Raabs ursprüngliche Position, er wurde in dieser Funktion lediglich beurlaubt, weil er 2006 den Posten des Ärztlichen Direktors übernahm. „Das wird man sehen“, sagt Kliniksprecherin Susanne Dopheide vorerst nur. „Es gilt ja die Unschuldsvermutung.“
Möglich wäre eine Kündigung wohl dennoch. „Straftaten zu Lasten des Arbeitgebers sind ein Kündigungsgrund“, erklärt Joachim Piezynski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf. Zwar kann er keinerlei Einschätzung zum aktuellen Fall Raab geben. Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere nach einer Anhörung des Betroffenen sei die Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses aber auch schon im Fall eines dringenden Verdachts möglich.
Aber: „Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht“, so Piezynski. Das bedeutet: Er muss die Tat oder die besondere Dringlichkeit des Tatverdachts in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht — im Falle eines Vorstandsvorsitzenden wie Raab vor dem Landgericht — beweisen. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder auch eine strafrechtliche Verurteilung sind nicht automatisch bindend. „Die Arbeitsgerichtsbarkeit macht sich eigene Gedanken“, erklärt der Fachanwalt. Im Falle einer wirklichen Verurteilung werde das Zivil- oder Arbeitsgericht hiervon allerdings kaum abweichen.
Doch auch schon das Tempo, mit dem Raab aus seinem Chefsessel entfernt wurde, sorgt innerhalb der Uni-Klinik für Verwunderung. „Das ist ungewöhnlich“, sagt ein Mitarbeiter — Klinikchefs hafteten sonst deutlich länger an ihren Stühlen. Ein Grund könne die Schavan-Affäre sein: „Ich glaube, die Uni Düsseldorf hat Angst um ihren Ruf. Zu Unrecht.“
Der Ausgang eines möglichen Prozesses wird auch von der Klinik-Belegschaft mit Spannung erwartet. Denn dieser müsse auch die schwierige Frage beantworten, wann ein Privatpatient als „vom Chef behandelt“ gilt, erklärt ein weiterer Mitarbeiter. Schließlich wird Raab vorgeworfen, er habe Privatpatienten von einem anderen Mediziner behandeln lassen, aber selbst abgerechnet. „Es gibt sicher eine Entscheidung, die bundesweit Auswirkungen hat“, so der Klinik-Kenner.