Direktor der Uni-Klinik angeklagt

Untreue wird Wolfgang Raab vorgeworfen — dessen Verteidiger bestreitet das. Laut Uni bleibt Raab vorerst im Amt.

Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen des Verdachts der Untreue gegen den Ärztlichen Direktor der Uni-Klinik, Professor Wolfgang Raab, erhoben. Er soll über mehrere Jahre Leistungen in einer zahnärztlichen Privatambulanz abgerechnet haben, die aber — so der Vorwurf der Ankläger — ein anderer Mediziner erbrachte. Und jener wiederum sei an der Universität für ganz andere Aufgaben angestellt gewesen.

Bereits seit anderthalb Jahren wird gegen Raab ermittelt — die Uni-Klinik bestätigte dies erstmals im Februar 2012. Zuvor hatte es bei dem Klinikdirektor und Vorstandsvorsitzenden bereits eine Hausdurchsuchung gegeben. Seither war es ruhig um das Verfahren. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage erhoben. Ob es zum Prozess kommen wird, muss die zuständige Kammer am Landgericht allerdings noch prüfen.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft schildert Sprecher Ralf Herrenbrück so: Raab habe die Privatambulanz „über den genehmigten Umfang hinaus“ betrieben. Vor allem aber soll er dort kaum selbst behandelt haben. „Die Behandlungen der Patienten sollen nahezu ausschließlich von einem Zahnarzt, der nach seinem Dienstvertrag mit der Heinrich-Heine-Universität allein Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen hatte, vorgenommen, indes von dem Angeschuldigten als eigene Leistungen abgerechnet worden sein“, so Herrenbrück.

Das bedeutet: Der Arzt wurde angeblich von Juli 2006 bis Ende 2011 von der Universität bezahlt, nach Meinung der Ermittler arbeitete er tatsächlich aber für Raab. Der Uni soll so ein Schaden von rund 350 000 Euro entstanden sein.

Als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet Raabs Verteidiger, der Düsseldorfer Rechtsanwalt Sven Thomas, die Anklageschrift. Es gebe „klare Aussagen aus dem Aufsichtsrat“, dass die Privatambulanz genehmigt war. Zudem sei bekannt gewesen, dass er dort durch andere Ärzte vertreten werden müsse — „wegen seiner Belastung als Ärztlicher Direktor“, erklärt Thomas: „Anderenfalls hätte er die Position des Ärztlichen Direktors in einer für das Klinikum wirtschaftlich schwierigen Phase nicht übernommen.“ Es sei in jedem Fall vor der Behandlung durch einen vertretenden Mediziner die Zustimmung des jeweiligen Patienten eingeholt worden.

Das stellt die Staatsanwaltschaft grundlegend anders dar: Nach ihren Ermittlungen habe es für die Ambulanz keine Genehmigung gegeben, so Herrenbrück. Neben dem Verdacht der Untreue, auf den sich die Anklageschrift jetzt beschränkt, seien auch die ursprünglichen Tatvorwürfe wie jener des Abrechnungsbetrugs keineswegs vom Tisch. Sie könnten in dem Verfahren jederzeit wieder eine Rolle spielen.

Mit einer Entscheidung des Gerichts, ob es eine Hauptverhandlung überhaupt geben wird, ist aber wohl nicht in den kommenden Wochen zu rechnen. „Haftsachen haben immer Vorrang“, erklärt Ralf Herrenbrück.

Einstweilen bleibt daher auch an der Uni-Klinik alles, wie es ist: Wolfgang Raab ist dort weiterhin Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender. Ob er in dieser Funktion auch bleiben wird, „dazu können wir derzeit keine Aussage treffen“, erklärt Susanne Dopheide, Sprecherin der Uni-Klinik, am Dienstag auf WZ-Anfrage. Mit dieser Frage müsse sich jetzt der Aufsichtsrat beschäftigen.