Düsseldorf (dpa). Ein Düsseldorfer Bordellbetreiber soll rund 8,3 Millionen Euro für die Sozialversicherung seiner Prostituierten nachzahlen. Das hat das Sozialgericht in einer am Donnerstag bekanntgegebenen Eil-Entscheidung beschlossen.
Der Betreiber hatte argumentiert, er stelle nur die Zimmer zur Verfügung, die Frauen arbeiteten als Selbstständige. Das Gericht sah dies anders: Die Sexarbeiterinnen seien genauen Verhaltensregeln des Bordells unterworfen. So dürften sie selbst kein Geld entgegennehmen und müssten die Arbeitszeiten strikt einhalten. Deswegen sei von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen (Az.: S 5 R 120/14 ER).