Gericht wollte Führerschein für 52,5 Jahre kassieren

Außendienstler wehrte sich erfolgreich gegen den kuriosen Bescheid. Richter fand es „ein bisschen peinlich“.

Foto: privat/Michaelis

Düsseldorf. Als Außendienstler ist Michael Möseler auf seinen Führerschein angewiesen. „Ich glaubte, mich tritt ein Pferd“, beschrieb der 49-Jährige seinen Gemütszustand, als er den Brief vom Amtsgericht öffnete. Wegen Unfallflucht sollte er 750 Euro Strafe zahlen und seinen Führerschein abgeben. Vor Ablauf von 630 Monaten dürfe er keinen neuen beantragen können: Das sind 52,5 Jahre. Dagegen wehrte sich Möseler jetzt erfolgreich vor dem Amtsgericht.

Der Bescheid.

Am 13. Juni vergangenen Jahres war der Vater eines schwerbehinderten Jungen mittags auf der Gubener Straße unterwegs. Um aus einer Parklücke zu fahren, setzte Möseler zurück und stieß dabei mit der Anhängerkupplung gegen ein anderes Auto. Dabei soll ein Sachschaden von 1350 Euro entstanden sein. Kurz danach war die Polizei bei dem Außendienstler erschienen und hatte mitgeteilt, dass es eine Strafanzeige gibt.

Vor Gericht erklärte Möseler, dass er von dem Unfall nichts bemerkt habe. Die Gubener Straße sei viel befahren und sehr laut, er habe sich auf den Verkehr konzentriert. Außerdem habe es an seiner Anhängerkupplung keinen Schaden gegeben.

Dass er einen Strafbefehl bekommen würde, ahnte der 49-Jährige schon. Dass der mit 750 Euro und dem Führerscheinentzug so heftig ausfallen würde, damit hatte er aber nicht gerechnet. Und erst recht nicht mit einer Sperre von 630 Monaten: „Mit 101 Jahren könnte ich mich dann wieder zur Fahrprüfung anmelden.“

Wie es zu dem kuriosen Bescheid kam, konnte nicht geklärt werden. Amtsrichter Tobias Rundel, der das Schreiben unterzeichnete, räumte ein, dass ihm die Sache „ein bisschen peinlich“ sei.

Für Möseler gab es gestern ein „Happy-End“. Weil die Besitzerin des anderen Autos, die angeblich im Wagen gesessen hatte, nicht zur Verhandlung erschien, wurde das Verfahren gegen Zahlung von 600 Euro eingestellt, und das ohne Führerscheinsperre. Allerdings muss er seine Anwaltskosten von 800 Euro selbst übernehmen. Ein teurer Irrtum.