Brüsseler Straße: Richter kippt Tempo-Limit
Verfahren gegen Kraftfahrer eingestellt. Messstelle der Polizei war nicht rechtmäßig.
Düsseldorf. Mit 102 Kilometern wurde Franco B. im September vergangenen Jahres auf der Brüsseler Straße in Richtung Mönchengladbach von der Polizei gemessen. 256 Euro Buße, zwei Punkte ins Flensburg und einen Monat Fahrverbot sollten die Strafe sein. Dagegen hatte der 46-jährige Berufskraftfahrer Einspruch eingelegt. Und bekam Recht.
Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Amtsrichter die Messung für unrechtmäßig hält. Regelmäßige Geschwindigkeit-Kontrollen führt die Polizei auf der Höhe des Vodafone-Campus an der Brüsseler Straße durch. Tagsüber dürfen Autofahrer dort 80 Kilometer, nach 22 Uhr aus Gründen des Lärmschutzes nur noch 60 Kilometer schnell fahren.
Franco B. war um 23.52 Uhr mit seinem BMW von einer Radarpistole erfasst worden. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranzgrenze blieben 98 Kilometer übrig — also war er 38 Kilometer über dem Limit.
Das Fahrverbot wurde damit begründet, dass es sich um eine innerörtliche Straße handelt. Dagegen wehrte sich der Kraftfahrer. Denn schon mehrere hundert Meter vorher steht das Ortsausgangsschild. Ein Autofahrer müsse darum davon ausgehen, dass es sich auf keiner städtischen Straße mehr befindet. Außerstädtisch gilt ein anderer Bußgeld-Katalog. Eine Argumentation, der das Gericht folgte.
Außerdem handelt es sich auf dem Stück um eine Kraftfahrstraße, die — so der Amtsrichter — eine autobahnähnliche Straße ist. Wenn das blaue Schild mit dem Autobahn-Symbol hinter dem 60-Kilometer-Hinweis steht, sei die Geschwindigkeits-Beschränkung außerdem damit aufgehoben. Hinzu kommt, dass solche Maßnahmen nicht willkürlich angeordnet werden dürfen. Mit der Begründung hatte das Verwaltungsgericht auch das 80-Kilometer-Limit auf der Fleher Brücke gekippt. Ohne ein entsprechendes Lärmschutz-Gutachten darf es keine Geschwindigkeits-Beschränkung geben. Franco B. war nach der Entscheidung erleichtert: „Mir ging es vor allem um das Fahrverbot. Schließlich bin ich Berufskraftfahrer.“
Polizeisprecher Marcel Fiebig erklärte, dass sich die Beamten völlig korrekt verhalten haben: „Kurz vor der Meßstelle steht das 60-Kilometer-Schild, das Autofahrer sehen müssen.“ Ob das rechtlich in Ordnung sei, müsse die Stadt entscheiden, das sei nicht Aufgabe der Polizei. Fiebig: „Die Stadt hat zugesagt, die Situation dort noch einmal zu überprüfen.“