Carlsplatz: Aus für Pfannen-Wolfgang

Kündigung ist rechtmäßig. Markthändler soll Stand räumen.

Carlsplatz: Aus für Pfannen-Wolfgang
Foto: Archivfoto: Lepke

Düsseldorf. Schwerer Schlag für Wolfgang Harste, den streitbaren Pfannenhändler vom Carlsplatz. Der 65-Jährige muss zum Jahresende seinen Stand räumen. Im Prozess vor dem Zivilgericht kündigte die Richterin bereits an, dass sie die Kündigung der Markt-Geschäftsführung für wirksam hält. Das will Pfannen-Wolfgang so nicht hinnehmen: „Ich werde weiter kämpfen. Das bin ich meinen Kunden schuldig.“

Offiziell begründet wurde die Kündigung damit, dass die Stadt zukünftig ein neues Konzept für den Carlsplatz durchsetzen will. Genehmigt werden sollen nur noch Stände für hochwertige Lebensmittel. Und Pfannen gehören eben nicht dazu. Das allein ist aber wohl nicht der wahre Grund. Denn seit vielen Jahren gibt es Querelen unter den Markthändlern und Harste hatte immer wieder Kritik an der Geschäftsführung geübt.

Die Auseinandersetzung eskalierte, als Harste eine Unterschriftenaktion unterstützte. Darin wurde gefordert, dass alle Markthändler in den Verein aufgenommen werden, der die wichtigen Entscheidungen trifft. Der hatte sich lange dagegen gesperrt, neue Mitglieder aufzunehmen. Auf Druck der Stadt wurden inzwischen einige Händler aufgenommnen. Nicht aber Pfannen-Wolfgang, der stattdessen die Kündigung bekam.

Seine Klage begründete er damit, dass es einen Vertrag mit der Stadt als Vermieter der Marktfläche gebe, nach dem alle Kündigungen genehmigt werden müssen. Doch die Carlsplatz-Geschäftsführung legte in der Verhandlung plötzlich ein neues Dokument vor. Darin heißt es, dass diese Klausel nur noch für Imbiss-Betriebe gilt. Darum sei die Kündigung rechtmäßig. Der Argumentation schloss sich die Richterin an.

Ganz erfolglos wird die Klage allerdings nicht sein. Denn Pfannen-Wolfgang hatte sich auch gegen die Nebenkosten-Abrechnung gewehrt. So soll es Umlagen für alle Händler gegeben haben, um die Kosten für den entlassenen ehemaligen Carlsplatz-Geschäftsführer zu decken. Harste hatte kritisiert, dass auch die „freien“ Standbesitzer Fehlentscheidungen mitfinanzieren sollen, an denen sie gar nicht mitwirken konnten.

Die Richterin deutete schon an, dass sie Harste bei den Nebenkosten in einigen Punkten Recht geben wird. Das könnte dann auch andere Händler auf die Idee bringen, vor Gericht zu ziehen. Das Urteil wird am 25. März verkündet.