Chance für 14-jährigen Bandenchef

Schüler aus Flingern legte in der Berufung Geständnis ab. Zwei Jahre Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Düsseldorf. In der Nacht zu seinem 14. Geburtstag wurde Fekret S. von der Polizei auf frischer Tat ertappt. Und damit war der Jugendliche strafmündig. Anfang Februar traf den „Paten von Flingern“ dann auch die ganze Härte des Gesetzes.

Der Chef einer Einbrecherbande wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Am Freitag kämpfte der Schüler vor dem Landgericht um eine letzte Chance.

Mindestens 30 Einbrüche in Gaststätten, Geschäfte und Wohnungen gehen auf das Konto der Bande, deren Kopf Fekret S. war. Dabei hatten die 14 bis 20 Jahre alten Täter zum Teil erhebliche Geldbeträge erbeutet.

6000 Euro waren es in einer Wohnung an der Langerstraße, 1700 Euro in einem Restaurant an der Flurstraße und 1600 Euro in einer Gaststätte an der Wülfrather Straße. Das Geld soll für Alkohol, Drogen und Kleidung ausgegeben worden sein — aber auch für Bordellbesuche.

In dem Prozess vor dem Amtsgericht hatte Fekret S. erstmal auf stur geschaltet. „Ich sage nichts“, erklärte der 14-Jährige am ersten Verhandlungstag. Doch dann wurde er von seinen Komplizen schwer belastet.

Außerdem hatte ihn ein Student eindeutig identifiziert. Er hatte Fekret S. beobachtet, als er mit einem gestohlenen BMW an der Binnenstraße vor eine Hauswand gekracht und geflüchtet war.

Erst gegen Ende des ersten Prozesses zeigte sich der 14-Jährige einsichtig und räumte seine Teilnahme an den Einbrüchen ein. Doch trotzdem gab es für den „Paten von Flingern“ keine Bewährung mehr.

Das war am Freitag in der Berufung vor dem Landgericht völlig anders. Fekret S. legte ein Geständnis ab und erklärte, dass er die Taten bereue. Damit der 14-Jährige zurück auf den Pfad der Tugend findet, wird die Familie fachliche Unterstützung bekommen. Die Eltern stimmten zu, dass sie von einer amtlichen Erziehungshilfe beraten werden.

Außerdem will Fekret S. seine Schullaufbahn fortsetzen. Es besteht bereits Kontakt zu einer Förderschule, die den 14-Jährigen aufnehmen will. Da sich die Zukunftsprognose des Jugendlichen erheblich verbessert habe, entschied das Landgericht, dass die Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Er wurdeam Freitag noch auf freien Fuß gesetzt.