Wenn die Ausgangssperre kommt Coronavirus: Greift bald auch die Polizei ein?

Düsseldorf · Das Innenministerium arbeitet an einem Konzept, wie die Polizei bei einer möglichen Ausgangssperre einzusetzen sei. Das Ordnungsamt wird schon jetzt unterstützt.

Wird die Polizei in Düsseldorf eingesetzt, um eine mögliche Ausgangssperre zu kontrollieren? (Im Bild: Eine Polizeistreife in der fast leeren Dortmunder Innenstadt.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Die Polizei konnte in den vergangenen Tagen ein bisschen durchatmen. Weil weniger Menschen unterwegs waren, sei die Zahl der Unfälle spürbar zurückgegangen, erklärte Polizeisprecher Andreas Czogalla. Auch Einbrüche wurden seltener angezeigt. Die Situation könnte sich allerdings schon bald ändern. Nämlich dann, wenn eine Ausgangssperre oder ein Betretungsverbot angeordnet wird. Dann wäre auch die Polizei in der Pflicht, solche Maßnahmen durchzusetzen.

„Das ist für uns absolutes Neuland. Wir warten auf eine klare Regelung vom Innenministerium“, so Czogalla. In anderen Städten wurde die Polizei bereits aktiv. So wurden in Köln mehrere Partys mit vielen Menschen aufgelöst. Czogalla: „Klar ist jetzt schon, dass wir das Ordnungsamt unterstützen, wenn wir dazu gerufen werden.“ Es gebe auch weiterhin gemeinsame Streifen. Was bislang nicht geklärt sei ist, ob Polizeibeamte auch auf eigene Initiave eingreifen müssen, wenn sich zum Beispiel auf abgesperrten Spielplätze jede Menge Mütter mit Kindern tummeln. Das war bis jetzt allein Aufgabe des Ordnungsamtes.

Andreas Czogalla ist der Pressesprecher der Düsseldorfer Polizei.

Foto: Polizei Düsseldorf

Ministerium hat Konzepte für polizeiliches Handeln entwickelt

Wie ein Sprecher des NRW-Innenministeriums erklärte, habe man bereits Konzepte entwickelt, wie die Polizei im Falle eines Betretungsverbots oder einer Ausgangssperre einzusetzen sei. Bisher gehe es um Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes, das seien ordnungsbehördliche Angelegenheiten. Sollte der Innenminister weitergehende Verbote aussprechen, „werde der Hebel umgelegt“.

Das wäre eine völlig veränderte Situation. Wenn der Innenminister zum Beispiel anordnet, dass nur noch Gruppen mit zwei oder vier Personen unterwegs sein dürfen, würde das auch von der Polizei durchgesetzt. „Aber wir können natürlich nicht überall sein“, so der Sprecher des Innenministeriums.