Hintergrund Der schwierige Umgang mit dem neuen Markt

Andere Städte diskutieren kritisch über den Ferienwohunngs-Boom. Die rechtliche Bewertung fällt Behörden schwer.

Düsseldorf. In Städten wie Berlin und Hamburg hat sich das Angebot an Ferienwohnungen noch deutlich stärker entwickelt als in Düsseldorf. Das hat zu Diskussionen geführt. Denn immer wieder wurde dort bemängelt, dass auf diese Wohnraum dem Markt entzogen wird. Die private Vermietung bringt aber weitere Unsicherheiten mit sich, etwa die gewerberechtliche Einschätzung.

In der Düsseldorfer Stadtverwaltung wird der Markt für Ferienwohnungen durchaus beobachtet, genaue Daten liegen allerdings nicht vor. Verwiesen wird auf WZ-Anfrage auf einen Zensus aus dem Jahre 2011, demnach gab es da „887 Ferien- und Freizeitwohnungen in Gebäuden mit Wohnraum“. Es ist anzunehmen, dass sich diese Zahl seitdem deutlich nach oben verändert hat.

Grundsätzlich sie das Thema bei der Stadtverwaltung aber bekannt, heißt es weiter aus dem Presseamt, immer wieder gebe es auch Beschwerden, aktuelle liefen dazu Prüfungen. Die Frage ist, ob eine Wohnung „hotel- bzw. boardinghouseähnlich“ genutzt werde, wie es im Juristendeutsch heißt. Liegt hier tatsächlich ein Verstoß vor, sieht die Stadt aber immer noch die Schwierigkeit der Beweisführung. Zudem verweist die Stadt auf den Wegfall des Zweckentfremdungsrechts zum 1. Januar 2007.

Von rechtlichen Unklarheiten spricht auch Céline Bernadet, die ein Zimmer in Flingern vermietet: „Man weiß nicht, wer die Rechnung ausstellen muss. Steuerberater kennen sich auch nicht aus“, so ihre Erfahrungen.

Eine Diskussion wie in Berlin ist in Düsseldorf offenbar nicht zu erwarten. Dort hat der Senat versucht, gesetzlich gegen die Umwandlung von Wohnungen vorzugehen — mit bislang geringem Erfolg. Céline Bernadet findet den Ansatz aber falsch, vielmer seien die Kommunen selber in der Verantwortung: „Sie sind dafür zuständig, dass genug Wohnungen gebaut werden.“