Internationaler Aktionstag in Düsseldorf Rote Karte für Gewalt gegen Frauen
Düsseldorf · Der Deutsche Gewerkschaftsbund macht mit einer symbolischen Roten Karte auf Gewalt und Sexismus jeglicher Art am Arbeitsplatz aufmerksam. Bundestagsabgeordnete sollen sich für strengere Regeln und Gesetze engagieren.
Mehr als 50 Prozent der Beschäftigten haben in Deutschland an ihrem Arbeitsplatz schon Gewalt, Belästigungen oder Beleidigungen erfahren, heißt es in einer Statistik der Antidiskriminierungsstelle von 2015. Jeder vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst sieht sich ebenfalls Gewalt ausgesetzt, wie die Ergebnisse einer 2022 veröffentlichen Studie des Bundesinnenministeriums zeigen.
Häufig, aber nicht ausschließlich, sind Frauen Opfer dieser Gewalt, die ganz unterschiedliche Formen annehmen kann. Bereits 2019 wurde deshalb von der International Labour Organisation (ILO) die Konvention 190 verabschiedet: Sie bietet die erste internationale Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Rund 20 Länder haben das Abkommen bereits ratifiziert, darunter Spanien, Italien und Griechenland. Mit diesem Schritt kann diese Konvention auch in den jeweiligen Ländern umgesetzt werden und „einen klaren Aktionsrahmen gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz schaffen“, erklärt Sigrid Wolf, Vorsitzende des DGB-Stadtverbands Düsseldorf.
Der DGB lud Abgeordnete
des Bundestags ein
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte die Düsseldorfer Bundestagsabgeordneten Thomas Jarzombek (CDU), Zanda Martens und Andreas Rimkus (SPD) sowie Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen) eingeladen, um – wie jedes Jahr kurz vor dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November – das Thema erneut ins Bewusstsein zu rufen und dafür zu werben, es in den Bundestag zu tragen. „Jede dritte Frau hat in ihrem Leben bereits Gewalt oder Belästigung erlebt“, erklärt Caroline Heß aus der Abteilung für Frauen-, Gleichstellungs- und Familienpolitik des DGB NRW. Daher sei es wichtig, das Thema zu enttabuisieren und auf Kommunikation zu setzen. „Jede Ansprache zu diesem Thema löst Diskussionen aus und erhöht die Sensibilität“, sagt Heß. Mit der Ratifizierung könnten die Arbeitgeber verpflichtet werden, für ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen und die Rechte von Beschäftigten im Betriebsverfassungs- und Bundespersonalvertretungsgesetztes gestärkt werden. Außerdem sollte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) um die Definition von Gewalt und sexueller Belästigung ergänzt werden, fordert der DGB und macht damit klare Vorschläge, wie die Konvention umgesetzt werden könnte. Dass die ILO-Konvention 190 ratifiziert werden soll, steht schon im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung; nur passiert ist bislang nichts. „Schon im Dezember könnte das Thema ins Kabinett getragen werden“, erklärt Zanda Martens. Allerdings sei dann die Arbeit noch nicht zu Ende – vielmehr müsse man dann wirksame Rechte schaffen, die eine entsprechende Handhabe ermöglichen. Jarzombek versichert bei diesem Thema die Unterstützung von CDU/CSU und unterstreicht die Herausforderung, nicht nur in großen, sondern auch in kleinen Betrieben eine entsprechende Umsetzung zu schaffen. Sara Nanni erklärt, dass die Ratifizierung der Konvention auch für die internationale Wahrnehmung Deutschlands wichtig sei und begrüßt die Ankündigung Zanda Martens sowie die Arbeit des DGB, der immer wieder an das Thema erinnert. „In unserer Fraktion hat schon die Einladung des DGB dazu geführt, dass wir das Thema wieder auf dem Schirm hatten“, sagt Nanni. Dabei ist es Andreas Rimkus wichtig zu erwähnen, dass gegen Gewalt und Belästigung auch gemeinsam vorgegangen werden kann – nicht nur individuell. Gemeinsam könne man Missverhältnisse besser und effektiver angehen. Dennoch sei es wichtig, auch eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. „Allerdings darf es keine Ausrede sein, zu sagen, man müsse sich nicht um eine Verbesserung des Arbeitsklimas bemühen, weil es keine Ratifizierung der Konvention gibt“, sagt Zanda Martens. Vielmehr seien Arbeitgeber schon jetzt in der Pflicht, gegen Gewalt, Beleidigungen und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen.