Kerze mit Durchbrandsperre Die geniale Erfindung brachte kein Glück

Düsseldorf · Die Kerze mit dem Alu-Boden kennt fast jeder. Für Herbert Klewe begann mit seiner Idee eine Prozess-Lawine. Nun läuft dem Düsseldorfer die Zeit davon.

Erfinder Herbert Klewe mit seinen nicht durchbrennenden Kerze. Bislang hat seine Idee ihm kein Glück gebracht.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Eigentlich wollte sich Herbert Klewe 2006 schon langsam zur Ruhe setzen. Viele Jahre lang hatte der heute 78-Jähriger als Kerzen-Designer für eine Fabrik am Niederrhein gearbeitet. Dann kam dem Düsseldorfer die eine geniale Idee, die sich jeder Erfinder wünscht: die Durchbrandsperre für Kerzen. Eine simple Aluminiumplatte verhindert, dass die Kerze nach dem Niederbrennen noch weiteren Schaden anrichten kann. Das Patent wurde angemeldet, die Erfindung inzwischen millionenfach verkauft. Doch glücklich wurde er damit bisher nicht. Denn bereits seit elf Jahren streitet er sich mit der Kerzenfabrik um die Einnahmen aus der Erfindung. Und nun läuft dem Düsseldorfer die Zeit davon: „In sieben Jahren läuft das Patent aus.“

Eine ganz einfache Idee
für einen riesengroßen Markt

Klewe kann sich noch genau an den Moment erinnern, als er den Geistesblitz hatte, der ihm eigentlich einen sorglosen Ruhestand hätte ermöglichen sollen: „Damals wurden die Sicherheitsbestimmungen verschärft. In Kränzen und Blumenbestecken durften keine normalen Kerzen mehr verwendet werden, weil sie durchbrennen.“ Der Kerzendesigner kam auf die Idee, ein Aluminium-Plättchen unter den Kerzen zu befestigen. Eigentlich ganz einfach: „Ich habe das dann gleich bei mir zu Hause ausprobiert. Es funktionierte.“

Weil Klewe allein die Kosten für eine Patentanmeldung nicht aufbringen konnte, stellte er seine Durchbrandsperre bei der Kerzenfabrik vor, für die er viele Jahre als freier Designer gearbeitet hatte. Auch dort erkannte man sofort das Potenzial. Es wurde ein Vertrag geschlossen, das Patent für sichere Kerzen europaweit und weltweit angemeldet. „Ich sollte 0,6 Cent pro verkaufter Kerze bekommen“, so der 78-Jährige. Wie viel das heute wäre, kann Klewe nur schätzen, weil er keine Abrechnungen hat. Mit den Auslandsverkäufen könne das aber in die Millionen gehen: „Das ist ein Riesenmarkt.“

Es dauerte nicht lange, bis es zwischen den Vertragspartnern Ärger gab. Nachträglich hatte sich auch einer der Geschäftsführer der Kerzenfabrik als Patentinhaber eintragen lassen, was die Lizenzgebühren für Herbert Klewe erheblich schmälerte. Es kam zum Streit. 2008 kündigte er den Vertrag mir dem Unternehmen und wollte die Rechte für seine Erfindung zurück. Seit elf Jahren läuft der Prozess-Marathon.

Das Verfahren ging bis
zum Bundesgerichtshof

Das Verfahren wurde bis zum Bundesgerichtshof durchgefochten. Inzwischen geht es vor allem darum, wie der Vertrag rückabgewickelt werden kann. Dann muss Klewe auch noch einen Teil der Anmeldekosten für das Patent tragen. Die Prozesskosten haben die finanziellen Möglichkeiten des Erfinders längst überschritten. Bereits vor sieben Jahre musste er mit seiner Firma Insolvenz anmelden. Trotzdem denkt der 78-Jährige gar nicht daran, in dem jahrelangen Kampf die Flügel zu strecken. Auch, wenn er sich inzwischen Geld leihen muss, um über die Runden zu kommen.

Zuletzt hatte er einen Teilerfolg vor Gericht erzielt. Die Kerzenfabrik wurde dazu verurteilt, ihm eine Nachzahlung von 42 000 Euro zu erstatten. Der Betrag wurde auch von der Firma bei Gericht hinterlegt, aber Klewe bekommt es nicht, denn die Auszahlung ist durch das Finanzamt blockiert. „Das ist sozusagen als Kriegsmittel gegen mich eingesetzt worden“, stellt Klewe sehr verärgert fest. Er setzt nun alle seine Hoffnungen auf den 7. November. Da soll erneut vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt werden. Der 78-Jährige ist davon überzeugt, dass er am Ende Erfolg hat. Das wird auch Zeit, denn ein Patent läuft nur 20 Jahre. Davon sind inzwischen nur noch sieben Jahre übrig.