Die Stadt handelt seit Jahren mit den Daten der Bürger

Etwa 250 000 werden pro Jahr rausgegeben, die Einnahmen dafür liegen bei etwa 900 000 Euro.

Düsseldorf. Gisela Piltz war am Montagmittag auf dem Heine-Platz ständig umringt. Nun, die Düsseldorfer FDP-Bundestagsabgeordnete war natürlich eine begehrte Ansprechpartnerin beim Aufregethema Meldegesetz.

„Da geht viel durcheinander. In Wahrheit wäre das jetzt geplante Gesetz zumindest eine Verbesserung zum Status quo gewesen, denn nun hätte es erstmals eine bundeseinheitliche Widerspruchsmöglichkeit gegeben“, erklärt Piltz geduldig.

Tatsächlich handelt auch die Stadt Düsseldorf seit Jahren mit den Daten ihrer Bürger, etwa 250 000 Adressen gibt das Amt für Einwohnerwesen jährlich heraus. Die Nachfrage reicht von Privatleuten, die ein Klassentreffen organisieren wollen, über den Versandhandel bis zu Unternehmen, die säumige Kunden suchen.

„Die Gesamtzahl ist seit einigen Jahren konstant“, sagt Ralph Huth, Abteilungsleiter im Einwohneramt. Hinzu kämen natürlich Online-Ad-hoc-Anfragen von Polizei oder Feuerwehr, wenn die etwa dringend wissen müssen, wer alles in dem Haus mit Feueralarm lebt.

Unverändert sind seit 2008 auch die für Auskünfte erhobenen Gebühren: Die Einzelanfrage kostet sieben Euro, wird sie online gestellt, vier Euro. Große Auswahlmöglichkeiten, wem man Daten gibt und wem nicht, habe die Stadt nicht, sagt Huth: „Es gilt der Gleichheitsgrundsatz.“

Wie viel die Stadt nun jährlich an Gebühren einnimmt, das werde nicht exakt erhoben. Experten sind freilich sicher, dass fast die Hälfte aller Anfragen nicht-kommerziell, also etwa von anderen Behörden oder Kommunen erfolgt und deshalb nicht berechnet wird. Somit dürften die Einnahmen bei etwa 900 000 Euro liegen.

Geht es nach Bürgermeisterin Marie-Agnes Strack-Zimmermann (Foto), wäre die Stadt dennoch weit zurückhaltender: „Jede Art von Datenverkauf und -handel ist mir zuwider. In der Folge werden die Bürger mit Werbung zugemüllt, die sie nie haben wollten.“ Das alles komme nur in Frage, wenn die Leute von sich aus einwilligen müssten: Ja, ich will — etwa über Angebote — informiert werden.

Piltz hat sich im Bundestag vor Jahren genau für solch eine „Opt-In-Lösung“ eingesetzt: „Dabei hätte der Verbraucher die Werbekontaktaufnahme vorher explizit bestätigen müssen. Aber dafür fand sich keine Mehrheit“, sagt sie.