Naturschutz in Düsseldorf Airport-City: Ersatzpflanzungen von Bäumen sollen in Wittlaer erfolgen

Lohausen/Lichtenbroich. · Die Bezirksvertretung 6 möchte erreichen, dass gefällte Bäume vor Ort ersetzt werden – und nicht in anderen Städten.

Der Wald hinter dem Gebäude der Bundespolizei löste eine Diskussion um adäquate Nachpflanzungen von Bäumen aus.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

(brab) Der Bebauungsplan-Entwurf für den zweiten Teil der Airport-City ist zwar einstimmig von der Bezirksvertretung 6 verabschiedet worden. Die Politiker waren aber nicht damit einverstanden, wie dort der Ersatz für Bäume, die für das Bauvorhaben gefällt werden müssen, geregelt werden soll. So ist für die Erweiterung des Gewerbe- und Dienstleistungsstandortes die Fällung von zahlreichen Bäumen geplant. Eine Fläche von rund 8100 Quadratmetern soll gerodet werden. Ersatzpflanzungen auf einer doppelt so großen Fläche sind zwar vorgesehen, allerdings in Langenfeld.

Ökokonto-Verordnung regelt Nachpflanzungen

Die Bezirksvertretung hat deshalb die Verwaltung einstimmig gebeten zu prüfen, ob die Ausgleichspflanzungen nicht näher „zum Ort des Verlustes“ erfolgen können und schlägt dafür unter anderem den Aaper Wald vor. Die Verwaltung teilt nun mit, dass bei einer erneuten Prüfung durch das Gartenamt eine geeignete Aufforstungsfläche im Bereich des Wasserwerksweges in Wittlaer gefunden wurde. Ob diese überhaupt noch gebraucht wird, ist zurzeit allerdings offen, denn nach zahlreicher Kritik an den geplanten Fällungen - unter anderem in Umweltausschuss - wurde die Vorlage für die Erweiterung der Airpot-City zunächst vertagt.

Die Bezirksvertretung 6 will künftig, dass Ersatzpflanzungen von gefällten Bäumen entweder auf dem betroffenen Grundstücken oder im Stadtteil, aber zumindest im Stadtbezirk erfolgen und hat einen entsprechenden Antrag an die Verwaltung gerichtet. Das Gartenamt teilt dazu mit, dass bereits bei Ersatzpflanzungen so verfahren wird. Diese würden auf den jeweiligen Baugrundstücken und falls es dort nicht sinnvoll ist, im Stadtteil oder Stadtbezirk umgesetzt werden. In NRW regelt zudem eine Ökokonto-Verordnung, an welchen Stellen Kompensationsräume für größere Nachpflanzungen zur Verfügung stehen. Demnach können Ersatzpflanzungen für Düsseldorf auch im Niederrheinischen Tiefland und der Kölner Bucht einschließlich des Siebengebirges stattfinden.