Doppelmord: Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

Düsseldorf (dpa). Der mutmaßliche Doppelmörder von Hassels ist am Mittwoch nicht zu seinem Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht erschienen. Nach einer Herzoperation blieb der Angeklagte auf der Intensivstation eines Gefängnis-Krankenhauses.

Die Ärzte hätten ihn als nicht verhandlungsfähig eingestuft, gab der Vorsitzende Richter Rudolf Wolff bekannt.

Das Gericht trennte daraufhin das Verfahren gegen den 56-Jährigen ab. Der Bordellbesitzer aus dem hessischen Burghaun soll den Doppelmord in Auftrag gegeben haben, um seine drohende Enterbung zu verhindern - es ging um eine knappe Million Euro. Nach dem Einsetzen eines Herzschrittmachers waren bei dem 56-Jährigen erhebliche Komplikationen aufgetreten. Er müsse nun erneut operiert werden, sagte der Richter. Bei gutem Heilungsverlauf könne der Bordellbetreiber frühestens im November wieder vor Gericht gestellt werden.

Die Verteidiger des 23-jährigen Mitangeklagten legten gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Sie hatten dafür plädiert, den Prozess bis zur Genesung des Hauptangeklagten auszusetzen. Der 23-jährige mutmaßliche Auftragskiller verweigerte nach der Abtrennung die Aussage. Bei der Polizei war er noch redselig gewesen und hatte ein Geständnis abgelegt. Bislang war in der Hauptverhandlung lediglich die Anklage verlesen worden.

Der mutmaßliche Killer soll den Stiefvater und die Halbschwester des 56-Jährigen am 17. Juni vergangenen Jahres für 3000 Euro in deren Düsseldorfer Wohnung mit Kopfschüssen getötet haben. Die Anwälte des 56-Jährigen hatten bereits beim Prozessauftakt erklärt, ihr Mandant sei schwer krank und leide unter menschenunwürdigen Haftbedingungen.