Düsseldorf Drohnen gefährden Luftverkehr

Fünf Jet-Piloten sichteten im vorigen Jahr die kleinen Flieger. Diese werden bei den Düsseldorfern immer beliebter.

Foto: Sigrid Julius-Büßelmann/Fliedner-Gymnasium

Düsseldorf. Im vergangenen Jahr waren Drohnen einer der Renner unter dem Weihnachtsbaum. Nicht nur Firmen haben das Geschäft mit den kleinen Fliegern entdeckt. Viele Düsseldorfer werden in ihrer Freizeit zu Hobby-Piloten. Denn Drohnen sind mehr als nur ein Spielzeug. „Wer eine Drohne aufsteigen lässt, wird zum Teilnehmer am Luftverkehr. Darüber muss man sich im Klaren sein“, sagt Michael Fuhrmann von der Deutschen Flugsicherung. Und das kann gefährlich werden: „Im vergangenen Jahr hat es in Deutschland 64 Sichtungen von Piloten gegeben, davon fünf im Bereich des Düsseldorfer Flughafens.“

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Begegnungen von Jets und Drohnen sind nicht ungefährlich. „Ähnlich wie beim Vogelschlag kann es zu schweren Unfällen kommen. Wenn die Drohnen zum Beispiel in die Triebwerke geraten oder gegen Fensterscheiben fliegen“, so Fuhrmann, „schließlich sind die Flugzeuge immer noch rund 200 Stundenkilometer schnell, wenn sie sich im Landeanflug befinden.“

Wenn Piloten Drohnen bemerken, informiert der Flughafen sofort die Polizei. Denn der Betrieb der Fluggeräte ist in der Nähe von Flughäfen streng verboten. Bislang sind bei der Polizei noch keine Ermittlungsverfahren gegen Piloten eingeleitet worden. Auch Unfälle mit Drohne sind nicht aktenkundig. Auf dem Rheinturm wurden allerdings die Überreste von zwei abgestürzten Geräten entdeckt.

Das Problem: Niemand weiß, wie viele Drohnen es tatsächlich gibt. Denn angemeldet werden müssen die Flieger nur, wenn sie gewerbsmäßig genutzt werden oder über fünf Kilo schwer sind. Geschätzt wird die Zahl bundesweit auf mehr als 400 000. Bislang fehlen gesetzliche Regelungen, wie man das Phänomen in vernünftige Bahnen lenken kann.

In Düsseldorf ist die Zahl der angemeldeten Drohnen in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Wie Dagmar Groß, Sprecherin der Bezirksregierung, erklärt, wurden im vergangenen Jahr 845 Allgemeinerlaubnisse erteilt. „Dazu muss ein gewerbsmäßiger Charakter vorliegen, ein Versicherungsnachweis vorgelegt sowie Angaben darüber gemacht werden, dass der Steuerer in der Bedienung des Fluggerätes geübt und erfahren ist.“ Zum Vergleich: Vor zwei Jahren wurden nur 277 Allgemeinerlaubnisse erteilt.

Grundsätzlich empfiehlt sich eine Anleitung, bevor die erste Drohne in den Himmel aufsteigt. Die bekommt man zum Beispiel bei der Unternehmensgruppe Spectair/High-Tech, die eine eigene Akademie betreibt. Presseprecherin Andrea Müller: „Wir bieten Ein-Tages-Kurse an, bei denen private Piloten sich in Theorie und Praxis ausbilden lassen können.“ Ein viertägiger Lehrgang kostet 1450 Euro. Der wird mit einem Tüv-Zertifikat abgeschlossen, das dann zur gewerblichen Nutzung von Drohnen berechtigt.