Bürgermonitor in Düsseldorf Ärger um Schimmel in Mehrfamilienhaus

Düsseldorf · In zwei übereinanderliegenden Wohnungen in einem Haus an der Kölner Landstraße ist Schimmel an den Wänden.

 So sieht die eine Ecke in der Küche aus: Sie ist voll mit Schimmelflecken.

So sieht die eine Ecke in der Küche aus: Sie ist voll mit Schimmelflecken.

Foto: Andrea Röhrig

(rö) Wenn es an gleicher Stelle in zwei übereinanderliegenden Wohnungen Schimmel- und Feuchtstellen gibt, dann könne das nicht daher kommen, dass zu wenig oder falsch gelüftet werde - davon ist ein Mieter überzeugt, der sich mit dem Schimmel in seiner Wohnung an unsere Redaktion gewendet hat. Weil sein Vermieter des Mehrfamilienhauses an der Kölner Landstraße bislang die Schuld immer auf ihn schiebt, wie er berichtet, hat der Mieter einen Anwalt eingeschaltet und das Verfahren ist vor Gericht anhängig.

Nun hofft der Mieter, dass endlich Bewegung in die Angelegenheit kommt. Die Mietpartei, die genau unter ihm und seiner Frau wohnt, und die an den gleichen Stellen in Küche und im kombinierten Wohn-Esszimmer feuchte Stellen hat, wurden vor Kurzem wegen der Schäden angeschrieben.

Beide Mieter hatten bei Einzug jeweils eine kleine in der Küche angebrachte Heizung mit einer Küchenzeile überbauen lassen, berichten sie bei einem Ortsbesuch. Er habe sich dafür das Okay seines Vermieters eingeholt, sagt der Bewohner, der den Streit gerichtlich ausfechtet. Doch dass die Heizung nun nicht mehr für Wärme sorge, sondern die kleine Küche über das offene Wohnzimmer mit beheizt werde, führe der Verwalter mit als Grund für den Schimmelbefall an.

Auf Anfrage teilten Walter und Eric Jansen von der Hausverwaltung Jansen mit, dass es aktuell eine Unstimmigkeit zwischen Mieter und Vermieter gebe: „Es handelt sich hier um ein laufendes Verfahren, welches bei Gericht verhandelt wird und wir nicht vorgreifen möchten.“ Inhaltlich nimmt das Unternehmen so Stellung: „Es gibt zwei unterschiedliche Gutachteraussagen, die einerseits ein falsches Nutzungsverhalten des Mieters und andererseits einen baukonstruktiven Mangel darlegen. Entsprechend der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts wird die Angelegenheit weiter bearbeitet. Sollte es sich um einen baukonstruktiven Mangel handelt, werden die Eigentümer die Mängel in der Wohnung abstellen.“ Nun hofft das Ehepaar, dass es schnell eine Entscheidung des Gerichts gibt.